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Nachrichten - Archiv 2021

31.03.2021 - Gesundheit:

Chaos um 'AstraZeneca'-Impfstoff bremst Impffortschritt

Die Wendungen betreffend den Impfstoff des britisch-schwedischen Konzerns 'AstraZeneca' nehmen kein Ende. War er mangels ausreichender Erkenntnisse anfangs nur für Personen unter 65 Jahren zugelassen, gilt nun das beinah genaue Gegenteil. Nach den ersten Fällen von schweren Nebenwirkungen waren Impfungen mit dem Vakzin in Deutschland zeitweise gänzlich ausgesetzt worden. Trotz des statistisch überdurchschnittlichen Auftretens von Sinusvenen-Thrombosen im Gehirn, teils mit Todesfolgen, wurde der Impfstoff wieder freigegeben und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Altersgruppen empfohlen.

Die zunehmende Anzahl von gleichartigen "sehr seltenen, gleichwohl sehr schweren Nebenwirkungen" - aktuell sind 31 Fälle mit neun tödlichen Verläufen bekannt - veranlaßte mehrere namhafte Kliniken gestern, ihren Mitarbeiterinnen von einer Impfung mit 'AstraZeneca' abzuraten. Kurz danach schlossen sich einzelne Behörden, am Abend Bund und Länder den wachsenden Bedenken an, die Impfungen wurden kurzfristig fast bundesweit gänzlich ausgesetzt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse empfiehlt die 'STIKO' das Vakzin jetzt - entgegen der Ersteinschätzung - uneingeschränkt nur noch für die über 60-Jährigen.

Dies hat spürbare Auswirkungen auf das Impfgeschehen, denn der Impfstoff wurde zuletzt großteils für medizinisches Personal, Erzieher/innen und Grundschul-Lehrer/innen verwandt. Dies kann kurzfristig kaum kompensiert werden, weil Impfstoffe anderer Anbieter zunächst vollständig verplant sind und nach der Impfpriorisierung für Ältere vorgesehen waren. Daß die bedenklichen Nebenwirkungen überwiegend, aber nicht ausschließlich, bei Frauen aufgetreten sind, könnte an deren großem Anteil in den genannten Berufsgruppen liegen. Ob das Ausbleiben der Nebenwirkungen bei älteren Jahrgängen ebenfalls an diesen Faktoren liegt, ist unklar.

Der Impfstoff von 'AstraZeneca', so die Empfehlung der 'STIKO' in Abstimmung mit dem Ethikrat und der Nationalen Akademie der Wissenschaften 'Leopoldina', soll zukünftig für Personen im Alter von über 60 Jahren verwandt werden. Sie kommen somit früher zum Zuge, falls sie diesen Impfstoff noch akzeptieren. Für Jüngere sei ein Einsatz des Vakzins "nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risiko-Akzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung möglich", so Bundeskanzlerin Angela Merkel am Abend. Dies sei aber nicht mehr in den Impfzentren, sondern nur noch bei Hausärzten durchführbar. "Wer's will und wer sich traut, soll die Möglichkeit haben", so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.

Zunächst werde es Veränderungen bei Lieferplänen und der Verteilung vom Impfstoff an die Impfzentren und Hausärzte geben. Letztere sollten nach Ostern in den Impfprozeß eingebunden werden. - Noch keine Lösung gibt es für das Problem derjenigen, deren Zweitimpfung mit 'AstraZeneca' noch aussteht. Diese Gruppe umfasst 2,2 Millionen Personen. Die Verwendung eines anderen Impfstoffs als zweite Dosis ist noch nicht freigegeben. Die 'STIKO' will nach weiteren Auswertungen bis Ende April eine Empfehlung zur diesbezüglichen Problematik aussprechen. (cs)


30.03.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Recht, Wirtschaft, Freizeit:

Kreisverwaltung zieht vorauseilend die 'Corona-Notbremse'

An politische oder behördliche Handlungen entgegen zuvor getroffener Regelungen hat man sich in der Corona-Pandemie bereits gewöhnt. Nun hat sich auch der Rhein-Sieg-Kreis in eine solche Vorgehensweise eingereiht. So sollte nach dem jüngsten Bund-Länder-Beschluß in Landkreisen und kreisfreien Städten die "Notbremse" in Form neuerlicher Einschränkungen für persönliche Kontakte und den Handel gezogen werden, wenn die jeweilige 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

Im Kreisgebiet war der Inzidenzwert vor dem Wochenende für nur zwei Tage über den Schwellenwert geklettert, dann wieder für zwei Tage gefallen. Heute liegt er mit 107,4 den ersten Tag wieder über der maßgeblichen Grenze. Dennoch wurde - wie die Kreisverwaltung schreibt in Abstimmung mit den Kommunen - schon jetzt die "Notbremse gezogen". Noch vor vier Tagen hieß es seitens des Kreises dagegen wörtlich : "Die Corona-Notbremse wird dann gezogen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen mindestens drei Tage in Folge über dem Wert von 100 liegt."

Für die Wirtschaft bedeutet dies, daß ab Gründonnerstag (01.04.) der Einzelhandel (Ausnahme sind Waren des täglichen Bedarfs) nicht mehr für alle Kunden nach Terminvereinbarung öffnen darf, sondern gemäß der eingeräumten "Test-Option" nur noch für Personen mit einem tagesaktuell bestätigten negativen Schnelltest-Ergebnis (Selbsttests ausgenommen). Unbeachtet bleibt dabei, daß nach übereinstimmenden aktuellen Untersuchungen im Handel nur ein äußerst geringes Infektionsrisiko besteht - im Gegensatz zu Kontakten im persönlichen Umfeld und an Arbeitsstellen mit langandauernden Kontakten.

Auswirkungen gibt es damit auch für die zwischenmenschlichen Kontakte. Statt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen die Mitglieder eines Haushalts ab dem 1. April nur noch mit einer einzigen Person aus einem anderen Haushalt zusammentreffen (Kinder bis 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt). Doch hier gibt es gleich zu Beginn der Maßnahme eine Ausnahme :  Vom Gründonnerstag bis Ostermontag (5. April) gelten über die Feiertage die bisherigen Kontaktregelungen, die Verschärfung greift erst ab dem 6. April. (cs)


30.03.2021 - Verkehr, Vereine, Soziales:

Bürgerbus mit Extrafahrt am Samstag vor Ostern

Eine Information des Bürgerbus-Vereins :  Durch die Feiertage in der Karwoche fährt der Bürgerbus Neunkirchen-Seelscheid zusätzlich am Samstag, den 3. April. Der Bürgerbus fährt Tour 1 und Tour 2 nach Fahrplan durch Seelscheid und Neunkirchen - von Mohlscheid bis Hermerath - und zurück. Die Touren beginnen wie immer um 8.15 Uhr in Mohlscheid und enden um 12.15 Uhr wieder in Mohlscheid. Es fährt keine Tour 3 ! - Fahrgäste an den Bedarfshaltestellen möchten sich bitte wie immer spätestens 30 Minuten vor Abfahrt telefonisch beim Fahrdienstleiter anmelden : Telefon 02247 / 303480.


30.03.2021 - Polizeimeldungen:

Party im Wald und Ermittlungen wegen Sachbeschädigung

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  Am Montag (29.03.) um kurz vor Mitternacht wurden in Neunkirchen in der Straße 'Im Immenthal' mehrere PKW von mutmaßlich Jugendlichen beschädigt. In drei Fällen wurden die Außenspiegel abgeschlagen. An einem Fahrzeug wurde die Heckscheibe mit einem unbekannten Gegenstand eingeschlagen. Die Polizei bekam Hinweise auf eine Gruppe junger Menschen, die offensichtlich seit den Nachmittagsstunden im angrenzenden Waldstück feiern sollen.

Es wurden mehrere Streifenwagen und auch zwei Diensthunde angefordert, um die nach Zeugenangaben rund 20-köpfige Gruppe zu kontrollieren. In der Nähe der Teiche konnten insgesamt sechs Verdächtige angetroffen werden. Die jungen Frauen und Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren aus Much und Neunkirchen-Seelscheid hatten in einer Schutzhütte Geburtstag gefeiert. Mit den Beschädigungen an den Autos wollten sie aber nichts zu tun haben.

Alle Personen bekamen einen polizeilichen Platzverweis und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. Die Kriminalpolizei ermittelt in vier Fällen wegen Sachbeschädigung an PKW. Zeugenhinweise bitte an die Rufnummer 02241 / 5413121.


30.03.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen, Feuerwehr:

PKW kam hochkant im Bach neben der B 507 zum Stehen

Längere Zeit war es ruhig um die unfallträchtige Kurve auf der hier 'Zur Bröl' bezeichneten Bundesstraße 507 in Höhe der Hofanlage Rehwiese. Bis zum gestrigen Abend, als ein Autofahrer bei der Talfahrt von Neunkirchen in Richtung Ingersau im Bröltal an besagter Stelle verunglückte. Gegen 18.45 Uhr war der 18-Jährige in der scharfen Linkskurve auf das rechtsseitige Bankett geraten. Der Spurenlage nach konnte er das Fahrzeug zunächst vor einem Absturz von der höhergelegenen Straße bewahren, aber auch nicht zurück auf die Straße lenken.

So prallte der 'Ford Fiesta' nach rund 50 Metern mit Wucht auf die vor wenigen Jahren gesetzte Leitplanke, die ein Auftreffen auf das seinerzeit ebenfalls erneuerte Brückengeländer aus Bruchsteinen verhindern soll. Diese Aufgabe erfüllte die Sicherheits-Einrichtung. Das Fahrzeug wurde nach dem Aufprall aber abgelenkt, schleuderte über den Bach, wo es in die gegenüberliegende Böschung einschlug. Mit der Front voran kam der Ford hochkant stehend im Bach zum Stillstand, während sich das Dach an die Brücke anlehnte. (cs)


28.03.2021 - Landesregierung, Gesundheit, Recht:

Rhein-Sieg-Kreis vorerst nicht von 'Notbremse' betroffen

Bei der jüngsten Ministerpräsidenten-Konferenz zur Corona-Pandemie wurde beschlossen, daß Regionen oder Länder, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 aufweisen, eine strikte "Notbremse" einzuhalten haben. Diese bedeutet eine Rückkehr zum Status von vor den Lockerungen vom 8. März. Anders als bei früheren Regelungen gelten diese Einschränkungen in Nordrhein-Westfalen (Inzidenz aktuell 128,8) nicht landesweit, sondern nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nur für die jeweils betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte.

Nachdem der Rhein-Sieg-Kreis die 100er-Marke am Freitag (105,7) und Samstag (105,4) überschritten hatte, fiel die 7-Tages-Inzidenz am heutigen Sonntag wieder auf 92,5. Damit ist das Kreisgebiet in der kommenden Woche zunächst nicht von der "Notbremse" betroffen. Demnach werden zum Beispiel die persönlichen Kontakt-Beschränkungen (Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zuzüglich Kindern bis 14 Jahre) nicht wieder verschärft, der Handel darf mit vorheriger Terminvergabe geöffnet bleiben und muß nicht zur reinen Abholregelung ("Click & Collect") zurückkehren.

Gleiches gilt für den benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreis, dessen Inzidenzzahl ebenfalls nach zwei Tagen wieder unter den Schwellenwert fiel. Anders der Oberbergische Kreis, der seit nunmehr 18 Tagen eine 7-Tages-Inzidenz über 100 aufweist (aktuell 158,4). Wie für die meisten der von der "Notbremse" betroffenen 37 Landkreise oder kreisfreien Städte in NRW gilt hier aber die "Test-Option" über eine Allgemeinverfügung. Das heißt, daß die Einschränkungen für Personen mit einem bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden ist, ausgesetzt werden, davon ausgenommen sind aber die strengeren Kontakt-Beschränkungen. (cs)


28.03.2021 - Vereine, Umwelt, Soziales:

Verkehrs- und Verschönerungsverein hielt Frühjahrsputz

(Foto : Ute Baum)

Eine Information des Verkehrs- und Verschönerungsverein Seelscheid :  Coronabedingt musste auch in diesem Jahr die gemeinsame Aktion "Neunkirchen-Seelscheid räumt auf" ausfallen. Da es jedoch an vielen Stellen notwendig war, hat sich der 'VVS' traditionsgemäß in einer eigenen Aktion auch in diesem Jahr wieder mit neun Helfern auf den Weg gemacht, um Straßen, Wege und Plätze in und um Seelscheid herum von Müll zu befreien.

Dabei wurden die Seitenstreifen an folgenden Straßen und Plätzen gereinigt :  Breite Straße, Parkplatz an der Tennishalle, Talstraße, Bicester-Park, Josef-Lascheid-Platz am Ehrenmal sowie Abschnitte von Frauenstraße und B 56. Auch an den Schutzhütten und Bänken entlang des "Kräuterweges" und des "Freundschaftsweges" wurde achtlos liegengelassener Müll eingesammelt.

Entsprechend der Hygienemaßnahmen gingen jeweils zwei Helfer gemeinsam und trugen viele Säcke illegal entsorgten Mülls zusammen. Bereits vor dem gemeinsamen Fototermin an unserer Landmaschinen-Ausstellung im Bicester-Park hatten sich drei Helfer verabschiedet. Unser Dank gilt nicht nur allen ehrenamtlichen Helfern, sondern auch dem Gemeinde-Bauhof, der die vollen Säcke zur Entsorgung abholte.

An dieser Stelle haben wir noch eine Bitte an unsere Jugendlichen, die sich auf Grund der Einschränkungen durch die Pandemie vermehrt an unseren Schutzhütten und Bänken treffen :  Unterlasst bitte jede Form von Sachbeschädigung durch Feuer oder Graffiti und entsorgt die mitgebrachten Flaschen und den Verpackungsmüll fachgerecht. Wir freuen uns sehr, wenn ihr damit zu einem gepflegten Erscheinungsbild unseres Ortes und unserer Einrichtungen beitragt.
Hans-Peter Krieger, Vorsitzender


28.03.2021 - Vermischtes:

Letztmalige (?) Umstellung auf die Sommerzeit ist erfolgt

In der vergangenen Nacht fand die jährliche Umstellung auf die - in Deutschland erneut im Jahre 1980 zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes eingeführte - Sommerzeit statt. Der heutige Sonntag hat daher nur 23 Stunden. Somit ist es in den nächsten Monaten abends wieder eine Stunde länger hell.

Nach einer Online-Umfrage der EU-Kommission unter den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten im Jahre 2018 und einem entsprechenden Beschluß des EU-Parlaments im Folgejahr sollte zukünftig auf eine Zeitumstellung verzichtet werden. 2021 war als letztes Jahr mit einem Wechsel zwischen Normal- und Sommerzeit vorgesehen. Danach sollte es den einzelnen Staaten überlassen werden, welche Zeitregelung sie ganzjährig beibehalten wollen. Die damalige Umfrage ergab die Bevorzugung einer dauerhaften Sommerzeit, welche auch von den meisten Staaten präferiert wird.

Ob es allerdings in diesem Jahr tatsächlich noch zu entsprechenden Verordnungen oder gesetzlichen Neuregelungen durch die Einzelstaaten kommen wird, ist angesichts der Beschäftigung der Behörden mit der aktuellen Corona-Pandemie sehr unwahrscheinlich. (cs)


26.03.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

Impfungen für die Generation Ü70 starten am 8. April

Eine Information der Kreisverwaltung :  Ab dem 8. April können die ersten Personen der Generation Ü70 geimpft werden. Das legt der aktuelle Impf-Erlass des Landes NRW fest, den der Rhein-Sieg-Kreis jetzt erhalten hat.

Wie bereits bei der Generation Ü80 können Termine auch diesmal ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) vereinbart werden. Anders als bei der ersten "Impfgruppe" erfolgt der Aufruf zur Impfung aber diesmal jahrgangsweise, das heißt, im ersten Schritt sind zunächst die 79-Jährigen dran. Sie erhalten in Kürze vom Rhein-Sieg-Kreis ein entsprechendes Informationsschreiben. Anschließend folgen sukzessive die weiteren Jahrgänge. Durch die konsequente Trennung soll eine Überlastung der Terminbuchungs-Systeme vermieden werden. Gemeinsame Terminbuchungen für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sollen aber auch diesmal möglich sein.

Ab dem 6. April werden die Buchungssysteme freigeschaltet. Termine können dann entweder auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.116117.de  oder telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0800 / 11611701 vereinbart werden. - "Ich bin sehr froh, dass es nun auch für die zweite Altersgruppe losgeht", betont Landrat Sebastian Schuster. "Nur, wenn es uns gelingt, die Bevölkerung zügig zu immunisieren, können wir dem Virus Paroli bieten und uns die Normalität zurückerobern."

Ebenfalls ab dem 6. April sollen nach dem Erlass Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpft werden können. Hierzu gehören beispielsweise Personen nach einer Organtransplantation, mit behandlungsbedürftigen Krebs- und chronischen Lungenerkrankungen. Die komplette Impfreihenfolge ist auf der Internetseite des Bundesgesundheits-Ministeriums ( Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.zusammengegencorona.de ) abrufbar.

Ganz wichtig :  Die vom Land NRW eröffnete Möglichkeit, freie Termine in den Impfzentren zu nutzen, um Personen mit Vorerkrankungen aus der Priorität 2 "vorzuziehen", greift im Rhein-Sieg-Kreis nicht. "Wir haben in unserem Impfzentrum mangels Impfstoffs keine Möglichkeit, weitere Termine freizuschalten. Durch die besondere Altersstruktur des Rhein-Sieg-Kreises läuft dort aktuell auch noch die Immunisierung der Generation Ü80", erläutert Landrat Sebastian Schuster. Mehr als 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises gehören aufgrund ihres Alters zur Priorität 1.


26.03.2021 - Polizeimeldungen, Kindergärten:

Einbruch in Neunkirchener Kindergarten, weitere im Umland

Eine Information der Kreispolizeibehörde :  Insgesamt vier Mal musste die Polizei am Donnerstagvormittag (25.03.) zu Einbrüchen in Kindergärten in Lohmar und Neunkirchen-Seelscheid ausrücken.

Los ging es um 7.20 Uhr im städtischen Kindergarten "Breidter Strolche" in Lohmar-Breidt. Über den angrenzenden Spielplatz waren die Täter in der Nacht von Mittwoch (24.03.) auf Donnerstag auf das Gelände des Kindergartens gelangt. Sie hebelten ein Fenster zum Waschraum auf und stiegen ein. Sie durchsuchten alle Gruppenräume und fanden eine schwarze Geldkassette mit etwas Bargeld, die sie stahlen.

Während die Polizeibeamten noch am Tatort in Breidt waren, meldete sich eine Erzieherin aus dem evangelischen Kindergarten "Regenbogenhaus" in Lohmar-Birk auf der Polizeileitstelle. Auch hier waren im Laufe der Nacht Einbrecher am Werk und auch hier wurde mit einem Hebelwerkzeug ein Fenster aufgebrochen. Nach bisherigen Einschätzungen waren die Täter aber nicht in das Kindergartengebäude gelangt und verursachten lediglich Sachschaden.

Von dort fuhren die Beamten zum 'AWO'-Kindergarten "Aggerwichtel" nach Lohmar-Wahlscheid. Hier hatten die Einbrecher eine rückwärtige Nebeneingangstür aufgebrochen. Sie durchsuchten das Büro der Kindergartenleitung und die Küche nach Beute. Gefunden haben sie offensichtlich nichts und entfernten sich ohne Beute vom Tatort.

Mehr Glück hatten die Einbrecher dann in Neunkirchen im katholischen Kindergarten 'Sankt Margareta'. Hier erbeuteten sie aus einem verschlossenen Büroschrank zwei Fotokameras und etwas Portogeld. Um einzubrechen hatten sich die Diebe zunächst an einer massiven Metalltür versucht. Nachdem sie die Tür nicht aufbekommen hatten, hebelten sie ein Fenster, zwar auf der falschen Anschlagseite, schließlich aber doch erfolgreich brachial auf. Der Sachschaden an Fenster und Tür beläuft sich auf rund 1.000 Euro.

Ob die Taten von denselben Tätern begangen wurden, ist unklar. Wer hat etwas in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag beobachtet ?  Hinweise an die Polizei unter der Rufnummer 02241 / 5413121.

Weitere Fälle ereigneten sich in der gleichen Nacht in Overath :


26.03.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

Status Quo der Infektionszahlen im Kreis und der Gemeinde

Von den bundesweit steigenden Fallzahlen von "SARS-CoV-2"-Infektionen ist auch der Rhein-Sieg-Kreis nicht unverschont geblieben, wenn auch mit einer zeitlichen Verzögerung. Die bundesweite 7-Tages-Inzidenz (Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) ist am heutigen Freitag auf 119,1 angestiegen. Der niedrigste Wert dieses Jahres wurde am 19. Februar mit 56,8 verzeichnet, seither gab es also mehr als eine Verdoppelung. Kurz vor Weihnachten lag die Inzidenz mit 197,6 allerdings nochmals deutlich höher.

In Nordrhein-Westfalen entspricht die 7-Tages-Inzidenz fast genau dem Bundes-Durchschnitt, sie beträgt aktuell 119,9. Auch der Rhein-Sieg-Kreis - am 3. März noch bei beim Jahres-Tiefststand von 36,8 - hat die für neuerliche Einschränkungen maßgebliche Grenze von 100 überschritten. Am heutigen Freitag ist der Wert auf 105,7 gestiegen, Tendenz nach oben. - Aber woran liegt der Anstieg ?  Der dürfte mehrere Gründe haben. Einen Anteil haben die nun fast flächendeckend in den Kommunen kostenfrei angebotenen Schnelltests. Hier werden auch symptomfreie Infizierte ermittelt. Diese Feststellungen und ihre Konsequenzen (Meldung ans Gesundheitsamt, PCR-Test, bei Bestätigung Quarantäne) senken das Infektionsrisiko, lassen die Inzidenzzahlen zunächst aber zusätzlich ansteigen.

In absoluten Zahlen heißt das für den Rhein-Sieg-Kreis, daß sich bislang - nach Test bestätigt - 17.328 Menschen mit dem aktuellen Virus inclusive seiner Abwandlungen (aktueller Anteil schon 54,6 %) infiziert haben, somit knapp 2,9 Prozent der Bevölkerung. Die Akutfälle haben sich seit dem 23. Februar (327) mit derzeit 1.040 mehr als verdreifacht. Ähnliches gilt für die Anzahl der in "häuslicher Absonderung" befindlichen Menschen, deren Zahl stieg im gleichen Zeitraum von 1.263 bis gestern auf 3.055. Verlangsamt hat sich dagegen die Zunahme der Todesfälle in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung, in den letzten sieben Tagen wurden "nur noch" zwei im gesamten Kreisgebiet registriert.

Neunkirchen-Seelscheid wies in den vergangenen Wochen lange Zeit eine im Kreisvergleich äußerst niedrige Akutfallzahl im mittleren einstelligen Bereich auf. Seit einer Woche haben sich die Zahlen im Verhältnis zu den Nachbarkommunen wieder etwas angeglichen, Stand Donnerstag sind es nun 19 Akutfälle im Gemeindegebiet. Die Gesamtzahl der Infektionen seit März 2020 summiert sich aktuell auf 481 (2,44 Prozent der Einwohner/innen). Den gesamten Monat unverändert blieb die Zahl der an oder mit der Erkrankung verstorbenen Personen, es sind weiterhin 14.

Verstärkt hat sich der Trend, daß sich das Infektions-Geschehen - soweit überhaupt nachvollziehbar - von einem Schwerpunkt bei den Seniorenheimen auf die Kindergärten und Schulen verlagert hat, wenn dort auch zumeist nur Einzelfälle vorliegen. Nach den jüngsten Zahlen des Kreisgesundheitsamtes sind kreisweit schon 24 Kindertagesstätten (insgesamt 33 Infektionsfälle) und 20 Schulen (35 Fälle) betroffen. Einen starken Anstieg verzeichneten jüngst Wohnheime oder Werkstätten für gehandicapte Personen. Es sind zwar "nur" sechs Einrichtungen tangiert, diese aber mit 65 Fällen. Seniorenheime oder Pflegedienste sind mit 30 Fällen in zehn Häusern vertreten, Wirtschaftsbetriebe mit 56 Fällen in vier Firmen.

In diesem Zusammenhang nochmals zurück nach Neunkirchen-Seelscheid :  Hier liegen nach der jüngsten bekannten Erhebung vom Dienstag dieser Woche Fälle in einem Kindergarten und einem Seniorenheim vor. (cs)

(Hinweis :  Die Zahlen der zunächst gegen Mitternacht veröffentlichten Meldung wurden im Laufe der Nacht nochmals aktualisiert !)


25.03.2021 - Kirchliches, Veranstaltungen:

Ein 'Osterweg' macht die biblische Geschichte erlebbar

(Grafik : Knut Junker / Erzbistum Köln / www.familien234.de)

Eine Information des Katholischen Pfarrverbands Neunkirchen-Seelscheid :  Kreative Aktionen laden ein zum Mitmachen :  Der Katholische Pfarrverband Neunkirchen-Seelscheid lädt Familien mit Kindern von Palmsonntag (28.03.) bis Ostermontag (05.04.) zu einem Osterweg ein. Wie beim Krippenweg rund um 'Sankt Georg' in Seelscheid an Weihnachten 2020 die Weihnachtsgeschichte erlebbar wurde, so wird beim Osterweg in Neunkirchen an mehreren Stationen die Leidensgeschichte und Auferstehung Jesu erlebbar werden.

Der Weg beginnt an der Evangelischen Kirche und endet an der katholischen Kirche 'Sankt Margareta'. Auf sieben großformatigen Bildern, die dort und in den Schaufenstern einiger Geschäfte hängen, werden Geschichten aus der Bibel erzählt. Kreative Aktionen und ein Gewinnspiel laden zum Mitmachen ein und machen diesen Weg zu einem ganz besonderen Erlebnis. Die Geschichten können vor Ort gelesen oder per QR-Code mit dem Smartphone angehört werden.

Teilnehmerkarten für den Osterweg und für das Gewinnspiel gibt es in den Mitmach-Osterheftchen, die seit dem 25. März in den beiden Kirchen, in der Kita 'Sankt Margareta', vor dem Pastoralbüro in Neunkirchen, in 'Sankt Georg' und in der 'Bäckerei Stümper' in Seelscheid zum Mitnehmen ausliegen. Der Weg kann natürlich auch einfach so, ohne eine Teilnehmerkarte, gegangen werden. Das Vorbereitungsteam aus dem Pfarrverband Neunkirchen-Seelscheid wünscht viel Spaß und österliche Freude beim Osterweg !


24.03.2021 - Gesundheit, Recht:

Unausgegorene 'Ruhetage' über Ostern zurückgenommen

Erst in der Nacht auf Dienstag hatte die Ministerpräsidenten-Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel die Einführung von zwei "Ruhetagen" am Gründonnerstag (01.04.) und Karsamstag (03.04.) "verordnet". Demnach hätten an besagtem Samstag nur Lebensmittelgeschäfte im engeren Sinne öffnen dürfen. Aber was bedeuten solche nirgends definierten "Ruhetage" für die Wirtschaft und andere Lebensbereiche im Allgemeinen - eine Zwangspause ?  Darüber herrschte weitgehend Verwirrung.

Ein weiterer Kritikpunkt bei einer kompletten Schließung des Handels am Donnerstag war das zu erwartende verstärkte Einkaufsgeschehen in Supermärkten am Mittwoch und Samstag - kontraproduktiv zur beabsichtigten Reduzierung von Kontakten. Unverständnis gab es auch von Seiten der Kirchen, trotz eingeübter Hygiene-Konzepte gerade zu Ostern auf Präsenz-Gottesdienste verzichten zu sollen.

Die bittere Konsequenz läßt an der Sinnhaftigkeit der Beschlüsse der Ministerpräsidenten zweifeln :  Nach nicht einmal zwei Tagen wurde der unausgegorene Schnellschuß der "Ruhezeit zu Ostern" zurückgenommen, Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm die Schuld auf sich und entschuldigte sich heute mittag öffentlich für die Vorgabe. Die verordneten "Ruhetage" an besagtem Donnerstag und Samstag sind damit vom Tisch. (cs)


24.03.2021 - Gemeindeverwaltung:

Wasserzähler des Eichjahres 2015 werden ausgewechselt

Eine Information der Gemeindeverwaltung :  In einigen Haushalten in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid steht der Wechsel des Wasserzählers an. Laut Eichgesetz müssen diese alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Betroffen sind diesmal alle Messeinrichtungen mit dem Eichjahr 2015. Die Mitarbeiter/innen der Gemeinde tauschen die Wasserzähler tagsüber, am späten Nachmittag und an Samstagen aus. Alle beauftragten Mitarbeiter/innen führen einen Dienstausweis mit sich und können sich bei Bedarf ausweisen.

Corona-konforme Abwicklung :  Aus Gründen des Infektionsschutzes tragen die Mitarbeiter*innen der Gemeinde "FFP2"-Masken. Um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren, wird außerdem darum gebeten, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und sich gegebenenfalls selbst durch das Tragen einer Maske zu schützen. Damit der Wechsel schnell und reibungslos vonstattengeht, können Hauseigentümer*innen im Vorfeld dafür sorgen, dass der Wasserzähler frei zugänglich ist und mögliche Hindernisse beseitigt sind. So kann der Zeitaufwand für alle Beteiligten gering gehalten werden.

Rückfragen zur Auswechslung der Wasserzähler beantworten Meike Brahm, Telefon 02247 / 303219, e-mail meike.brahm@neunkirchen-seelscheid.de, und Nicole Stolz, Telefon 02247 /303220, e-mail nicole.stolz@neunkirchen-seelscheid.de .


23.03.2021 - Gesundheit, Recht, Landesregierung:

Shutdown verschärft, 'Ruhetage' an Ostern, Reisen paradox

Nach den Beratungen der virtuellen Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Tag wurden die Resultate in einer Pressekonferenz in der Nacht um 2.45 Uhr vorgestellt. Demnach werden - mit Wirkung ab dem 29. März - die am 3. März beschlossenen Regelungen des Shutdowns weitere drei Wochen bis zum 18. April fortgeführt, wenn sie nicht durch neue Verordnungen ersetzt werden. Die seinerzeit vereinbarte "Notbremse" bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll konsequent angewendet werden.

Damit ist gemeint, daß in diesem Falle eine Rückkehr zu den Bestimmungen von vor dem 8. März zur Anwendung kommt (unter anderem Rücknahme der Öffnung des Einzelhandels nach Terminvereinbarung, nur noch kontaktlose Abholung mittels "Click & Collect"). Dies gilt nach dem aktuellen Beschluß für das Bundesland oder die Region. Nach der bisherigen Handhabung würde dies für NRW auf die landesweite Inzidenz hinauslaufen. Weil diese - im Gegensatz zur niedrigeren Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis (86,2) - seit nun drei Tagen über 100 liegt, sind also Verschärfungen zu erwarten.

Aufgrund der bundesweit steigenden Infektionszahlen sollen - hier allerdings ausdrücklich in Landkreisen - bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 zusätzliche Maßnahmen greifen. Dies können, wie es im Beschluß schwammig heißt, Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontakt-Beschränkungen und die Tragepflicht medizinischer Masken bei Autofahrten mit haushaltsfremden Personen sein.

Über das lange Oster-Wochenende werden neben den drei Feiertagen zusätzlich einmalig "Ruhetage" am Gründonnerstag (01.04.) und Samstag (03.04.) definiert, um das Infektionsgeschehen durch weitgehende Kontaktbeschränkungen zu brechen. An diesen fünf Tagen ("erweiterte Ruhezeit zu Ostern") sind private Zusammenkünfte auf die Angehörigen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt beschränkt, zusätzlich auf maximal fünf Personen plus Kinder bis zum Alter von 14 Jahren, wobei Paare unabhängig von ihrer Wohnsituation als ein Haushalt gelten.

Für diese fünf Tage werden Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt. Die Außengastronomie, soweit sie je nach Region überhaupt zulässig ist, bleibt in dieser Zeit geschlossen. Am Samstag vor Ostern (03.04.) darf ausschließlich der Lebensmittel-Einzelhandel im engeren Sinne öffnen. Kirchen und andere Religions-Gemeinschaften werden lediglich gebeten, Versammlungen nur virtuell durchzuführen.

Private Inlandsreisen sind weiterhin praktisch nicht möglich, da das strenge Beherbergungsverbot unverändert in Kraft bleibt. Es wird auch keine Lockerungen für Angebote ohne oder mit minimalem Infektionsrisiko geben, das heißt, auch Übernachtungen in Ferienwohnungen, Wohnmobilen oder Wohnwagen mit eigener Sanitäranlage sind in Deutschland weiterhin untersagt.

Auslandsreisen sind dagegen ohne definierte Einschränkungen möglich. Es wird lediglich appelliert, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Neu ist nur, daß eine generelle Testpflicht vor einem Rückflug als Voraussetzung zur Einreise eingeführt wird, unabhängig vom dortigen Infektionsgeschehen. Rückkehrer mit anderen Verkehrsmitteln werden nicht ausdrücklich erwähnt. -  Bei Rückreisen aus Risikogebieten (7-Tages-Inzidenz über 50) bleibt eine anschließende Quarantäne verpflichtend (10 Tage, kann nach 5 Tagen durch negativen PCR-Test beendet werden), bei Rückreisen aus Gebieten mit Virusmutanten-Aufkommen gelten noch striktere Regeln (verbindliche Quarantäne von 14 Tagen).

Nach den Ostertagen setzen die Regierungschefs /-chefinnen auf eine verstärkte Anwendung von Schnell- oder Selbsttests. Mit steigender Verfügbarkeit sollen flächendeckende Tests in Kindergärten und Schulen eingeführt werden, "baldmöglichst werden zwei Testungen pro Woche angestrebt". Auch Unternehmen werden - neben der zu bevorzugenden Home Office-Regelung - aufgefordert, den Beschäftigten regelmäßige Testangebote zu unterbreiten.

Für die von der Pandemie und den Verordnungen besonders betroffenen Wirtschafts-Branchen mit teils in ihrer Existenz bedrohten Betrieben - die Gastronomie, der Einzelhandel, die Kulturschaffenden und die Veranstaltungs-Branche, die Beherbergungs-Betriebe sowie die Tourismus-Branche - gibt es weiterhin keine realistische Perspektive einer Besserung in absehbarer Zeit. - Die nächste Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten /-tinnen ist auf den 12. April terminiert. Ob der Shutdown dann weiter bis in den Mai verlängert wird ? (cs)


22.03.2021 - Baumaßnahmen, Natur, Umwelt, Gemeindeverwaltung:

54 neue Straßenbäume im Gemeindegebiet gepflanzt

Zwei der neuen Winterlinden an der Kotthausener Straße am Rand des Wahnbachtals

Durch eine 100-prozentige Finanzierung über ein 2019 aufgelegtes Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Titel "Grüne Infrastruktur" konnten für das Gemeindegebiet 54 neue Straßenbäume beschafft und bereits gepflanzt werden. Die Auswahl der Baumarten erfolgte über eine Empfehlungsliste, die die Herausforderungen des Klimawandels mit den damit verbundenen Trockenperioden berücksichtigt. So kamen heimische Laubbäume - Buchen, Eichen, Eschen, Linden und Obstgehölze - zum Einsatz.

Die noch jungen Bäume sind zumeist zwei bis drei Meter hoch und weisen einen Stammdurchmesser von rund 15 Zentimetern auf. Gepflanzt wurden sie am Rand von Gemeindestraßen, zumeist Ortsverbindungs-Straßen, und an Wirtschaftswegen, ausgestattet mit Stützgerüsten und Wild-Verbißschutz. Während möglichen Dürreperioden in den Sommermonaten sollen sie mit speziellen Bewässerungs-Beuteln versehen werden, die kontinuierlich Feuchtigkeit an den Wurzelbereich abgeben, damit sie die Phase des Anwachsens besser überstehen können. Ihre Standorte befinden sich an folgenden Straßen :

  • Aschenbrödelweg (Hasenbach) - 4 Spitzahorne
  • Dahlerhofer Straße (Neunkirchen) - 1 Winterlinde
  • Köbacher Straße (Köbach) - 3 Traubeneichen
  • Kotthausener Straße (Kotthausen) - 6 Winterlinden
  • Krawinkeler Straße (Krawinkel) - 1 Bergahorn, 1 Stieleiche
  • Renzertstraße (Renzert) - 3 Feldahorne
  • Rengerter Straße (Rengert) - 2 Spitzahorne
  • Ripperter Straße (Rippert) - 3 Vogelbeeren / Ebereschen, 1 Wildapfel
  • Schöneshofer Straße (Wolperath / Schöneshof) - 3 Feldahorne
  • Söntgerather Straße (Söntgerath) - 3 Rotbuchen, 2 Stieleichen, 2 Winderlinden
  • Wahlener Straße (Rengert / Wahlen) - 3 Spitzahorne
  • Wolperather Weg (Wolperath / Hohn) - 2 Bergahorne, 4 Feldahorne, 3 Hainbuchen, 3 Vogelbeeren / Ebereschen, 1 Winterlinde
  • Friedhof Neunkirchen - 3 Winterlinden


22.03.2021 - Gemeindeverwaltung, Gesundheit:

Corona-Teststelle in der 'Aquarena' startet am 24. März

Eine Information der Gemeindeverwaltung :  Die Corona-Testverordnung des Bundesgesundheits-Ministeriums sieht vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger seit dem 8. März einmal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie keine Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen könnten.

Der Rhein-Sieg-Kreis bietet unter der Webadresse  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/corona-schnelltests.php  eine Übersicht der aktuell zugelassenen Teststellen im Kreisgebiet an. Auf diesem Wege können sich Bürgerinnen und Bürgern informieren, wo ein kostenfreier Schnelltest möglich ist. Derzeit sind 37 Teststellen im Kreisgebiet einsatzbereit (Stand : 19.03.), die Liste wird fortlaufend ergänzt, da stetig weitere Angebote hinzukommen.

Am 24. März öffnet vorübergehend eine Teststelle in der 'Aquarena' in Neunkirchen-Seelscheid, Prälat-Lewen-Straße 5. Dort bietet die Praxisgemeinschaft Axler & Brombach kostenfreie Testmöglichkeiten an. Geöffnet ist die Teststelle künftig von Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr. Wer sich testen lassen möchte, kann spontan vorbeikommen oder sich vorher einen Termin reservieren unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.arztpraxis-axler-brombach.de .

Alle Teststellen müssen dem Gesundheitsamt positive Schnelltests unmittelbar melden. Wenn Ihr Schnelltest positiv war, sind Sie selbst verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben.

Weitere Anbieter können sich melden :  Anbieter, die als Teststelle im Kreisgebiet autorisiert werden möchten, kontaktieren bitte das Gesundheitsamt per E-Mail :  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailschnelltest(at)rhein-sieg-kreis.de , um das weitere Procedere abzustimmen. Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse ausschließlich zu diesem Zweck !


22.03.2021 - Landesregierung, Wirtschaft, Gesundheit, Recht:

Landesregierung schränkt Einzelhandel wieder stärker ein

Eine Information der Landesregierung NRW :  Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März, eine angepasste Corona-Schutzverordnung erlassen.

Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung ("Click and Meet") und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen.

Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40 Quadratmeter-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.

Minister Laumann : "Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungs-Lösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidenten-Konferenz zu entscheiden."


22.03.2021 - Wirtschaft, Gesundheit, Recht:

Beschränkungen im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug

Bis zu einer rechtskonformen Neuregelung durch die Landesregierung darf der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen derzeit nahezu uneingeschränkt öffnen. Diese Entscheidung vom vergangenen Freitag hat das Oberverwaltungsgericht in Münster heute mittag bekanntgegeben :

Eine Information des Oberwaltungsgerichts für das Land NRW :  Das Oberverwaltungsgericht hat mit - heute bekannt gegebenem - Beschluss vom 19. März 2021 auf den Eilantrag eines 'Media-Marktes' die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungs-Grundsatz nicht vereinbar sind.

Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen. Für die schon bislang von einer Schließung ausgenommenen Geschäfte (etwa Lebensmittelhandel) bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche beziehungsweise pro 20 Quadratmeter für die 800 Quadratmeter übersteigende Gesamtver­kaufsfläche vorsieht. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig. Ausgenommen sind hiervon allerdings die zuvor ebenfalls geschlossenen Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte. Gleiches gilt für Blumengeschäfte und Gartenmärkte, die bislang nur verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen durften. Für sie gelten ebenfalls die günstigeren Öffnungsmodalitäten. Diese Regelungen hat das Oberverwaltungsgericht nun insge­samt vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt :  Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungs-Grundsatz. Bei der Pandemie-Bekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers, der sich in einer komplexen Entscheidungssituation befinde und nur mit Prognosen zu den Auswirkungen von Beschränkungen und Lockerungen arbeiten könne. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern, wobei es zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen verschiedener Bereiche komme. Der Ver­ordnungsgeber habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmittel-Einzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde und eine vorherige Terminbuchung erforderlich sei. Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen.

Der Verordnungsgeber über­schreite aber seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen (größere Kundenzahl, ohne Terminbuchung) betrieben werden dürften. Es erschließe sich nicht und werde durch den Verordnungsgeber auch nicht begründet, warum dessen Annahme, diese Betriebe deckten ebenfalls eine Art Grundbe­darf, für sich genommen andere Öffnungsmodalitäten rechtfertigen sollte als beim übrigen Einzelhandel. Da nach der nunmehr geltenden Rechtslage sämtliche Geschäfte öffnen dürften, könne das Kriterium, ob ein Warensortiment Grundbedarf sei, eine Besserstellung nicht mehr ohne Weiteres begründen. Erforderlich wäre vielmehr, dass der angenommene Grundbedarf gerade die Differenzierung in den Öffnungsmodalitäten nahelege.

Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Regelungen zum Handel hat das Gericht diese insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält. Die durch den 'Media-Markt' geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt. - Der Beschluss ist unanfechtbar. (Aktenzeichen : 13 B 252/21.NE)


20.03.2021 - Karneval, Polizeimeldungen, Feuerwehr:

PKW prallte im Wahnbachtal gegen Leitplanke und Baum

Auf der Wahnbachtalstraße (L 189) ist am heutigen Abend ein PKW verunglückt, der Fahrer blieb offenbar dank der Sicherheitsausstattung moderner Autos weitgehend unverletzt.

Gegen 20 Uhr hatte der Audi den Weiler Hausermühle in Fahrtrichtung Süden passiert, als er in der Linkskurve am Abzweig nach Kotthausen in die rechtsseitige Leitplanke einschlug. Die Limousine bewegte sich am Ende der Leitschiene zunächst auf dem Grünstreifen weiter, rutschte dann quer über die Fahrbahn. Nachdem sie auf der linken Straßenseite frontal mit einem Baum kollidierte, wurde sie herumgeschleudert und kam entgegen der Fahrtrichtung auf dem Asphalt zum Stillstand - rund 100 Meter von den ersten Unfallspuren entfernt.

Während die Fahrzeugfront durch den heftigen Anprall am Baum weitgehend zerstört wurde und auch die Windschutzscheibe splitterte, konnte der 62-jährige Fahrer den Wagen ohne größere Blessuren verlassen. Weil Erdreich vom Bankett auf die Fahrbahn mitgeschoben worden war, wurde der Löschzug Seelscheid der Feuerwehr angefordert. Nach der polizeilichen Unfallaufnahme reinigten die Wehrleute den Asphalt und stellten Warnschilder auf. Der schwerbeschädigte Audi mußte später abtransportiert werden. (cs)


19.03.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Sperrung der Zeithstraße zwischen Stallberg und Siegburg

(Foto : rhein-sieg.info)

Eine Information der 'Autobahn GmbH' :  Von Samstagmorgen (20.03.) um 5 Uhr bis Montagmorgen (22.03.) um 5 Uhr ist die Zeithstraße in Siegburg im Bereich der A 3-Unterführung vollgesperrt. Die Umleitung für den KFZ-Verkehr erfolgt über die B 56. Für Fußgänger und Radfahrer sind Umleitungen über die Seehofstraße und die 'Viehtrift' eingerichtet. Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft richtet im betroffenen Streckenabschnitt einen Pendelbusverkehr ein.

Im Rahmen der Gesamtinstandsetzung der Autobahn 3 erneuert 'Die Autobahn GmbH Rheinland' das Brückenbauwerk Zeithstraße. Nach Abriss des alten Teilbauwerks werden an diesem Wochenende weitere Betonfertigteile für die neue Brücke eingehoben.


19.03.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Dritte Vollsperrung der A 3 zwischen Siegburg und Lohmar

Eine Information der 'Autobahn GmbH' :  Auf der Autobahn 3 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn / Siegburg (32) und der Anschlussstelle Lohmar (31, Fahrtrichtung Köln) ist die Fahrbahn in weiten Streckenabschnitten massiv beschädigt. Von Freitag (19.03.), 19 Uhr, bis Montag (22.03.), 5 Uhr, ist die A 3 aufgrund der umfangreichen Reparaturarbeiten zwischen dem Autobahnkreuz Bonn / Siegburg (32) und der Anschlussstelle Lohmar (31) in Fahrtrichtung Köln vollgesperrt. Eine Umleitung über die A 560 und A 59 ist mit rotem Punkt ausgewiesen.

Aufgrund des zu erwartenden starken Verkehrsaufkommens und wahrscheinlichen Rückstaulagen auf der A 3 werden Verkehrsteilnehmer gebeten, den Bereich nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren und alternative Routen zu wählen, wie zum Beispiel über die A 59. Insbesondere der Fernverkehr sollte möglichst bereits ab Wiesbaden oder Frankfurt auf die linksrheinische Nord-Süd-Tangente (A 1 / A 61) ausweichen.


16.03.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

'AstraZeneca'-Impfungen ausgesetzt, Ü 80 nicht betroffen

Eine Information der Kreisverwaltung :  Auf Empfehlung des 'Paul-Ehrlich-Instituts' (PEI) hat die Bundesregierung gestern (15. März) entschieden, Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers 'AstraZeneca' bis auf weiteres auszusetzen.

"Falls Sie einen Impftermin vereinbart haben, für den der Impfstoff von 'AstraZeneca' vorgesehen war, nehmen Sie diesen bitte nicht wahr", appelliert Landrat Sebastian Schuster an alle "Impflinge". Dies betrifft hauptsächlich alle die Impfungen, die entsprechend der Corona-Impfverordnung für die priorisierten Berufsgruppen terminiert wurden. Da noch nicht klar ist, ob und wenn ja in welcher Form sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken, werden die Termine nicht verschoben, sondern entfallen komplett.

Dies betrifft aktuell die Termine für die Erstimpfungen. Aber auch die Frage, ob und wann gegebenenfalls Zweitimpfungen mit 'AstraZeneca' wieder aufgenommen werden, ist derzeit noch nicht entschieden, denn das 'Paul-Ehrlich-Institut' empfiehlt, auch die Zweitimpfungen auszusetzen.

"Wir werden Sie über die Medien und unseren Internetauftritt informieren, wann und wo Ersatztermine vereinbart werden können, sobald wir hierzu nähere Hinweise haben", erläutert Landrat Sebastian Schuster und betont : "Ganz wichtig :  Die Impfungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kreises, die 80 Jahre und älter sind, sind davon nicht betroffen." Denn die Impfungen mit den Impfstoffen der Hersteller 'BioNTech' und 'Moderna' laufen wie geplant weiter.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte für diese Woche bereits 'AstraZeneca'-Impftermine an Angehörige priorisierter Berufsgruppen vergeben. Geplant waren - im Impfzentrum sowie in Schwerpunktpraxen - insgesamt rund 10.500 Termine. Zu den priorisierten Berufsgruppen gehören insbesondere Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Ärztinnen und Ärzte, deren medizinisches Personal, aber auch zum Beispiel Betreuerinnen und Betreuer.

Diese Personen waren zu einem Großteil nicht individuell eingeladen worden, sondern als Gruppe über deren Berufsverbände und werden grundsätzlich über diese auch über die Aussetzung der Impfungen informiert. Eine große Anzahl an Personen wurde aber auch individuell eingeladen. Soweit möglich werden auch sie kontaktiert, um sie über die Terminabsage zu informieren.


16.03.2021 - Gemeindeverwaltung, Jugend, Freizeit:

Jugendzentren in Neunkirchen und Seelscheid öffnen wieder

Eine Information der Gemeindeverwaltung :  In begrenztem Rahmen sind wieder Besuche in den beiden kommunalen Jugendeinrichtungen in Neunkirchen und Seelscheid möglich. Infos zu den Öffnungszeiten und aktuelle Programme sind abrufbar unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.nk-se.de/buergerservice/familie-und-bildung/jugendzentren . Bei Fragen und Nöten sind auch persönliche Gespräche möglich - hierzu kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden. Das Team ist erreichbar per E-mail  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailOT-Neunkirchen(at)t-online.de  und Telefon 02247 / 757400.


15.03.2021 - Kreisverwaltung, Tiere, Gesundheit, Recht:

Geflügelpest : Hygienemaßnahmen einhalten, Tiere melden

Eine Information des Veterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises :  Um ein weiteres Ausbreiten der Geflügelpest zu verhindern, erinnert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises alle Geflügelhalterinnen und -halter daran, besonders auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen zu achten. Dies betrifft vor allem die Auslauf- und Freilandhaltungen. So können Infektionen verhindert und einer möglichen Stallhaltungspflicht vorgebeugt werden.

Zudem müssen Geflügelhalterinnen und -halter ihre Tiere dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden. "Das betrifft auch Privatleute, die sich ein paar Hühner oder anderes Geflügel halten", sagt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes Westarp. Gemeldet werden sollen - neben Hühnern - Bestände von Enten, Puten, Gänsen oder Wachteln.

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 mehr als 600 Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und 59 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks, festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle beziehungsweise Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln. Expertinnen und Experten stufen das Risiko, dass sich die Geflügelpest auf Wasservogel-Populationen oder auf Tiere in Wildparks oder Zoos ausbreiten könnte, als hoch ein. Im Rhein-Sieg-Kreis ist bisher noch kein Fall aufgetreten.

Die anzeigepflichtige Geflügelpest wird durch krankmachende Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) verursacht. Die Viren werden durch Wildvögel, in der Regel durch Wassergeflügel wie beispielsweise Enten und Gänse, in Hausbestände übertragen. Die Übertragungswege können vielseitig sein, etwa über Ausscheidungen oder die gemeinsame Nutzung von Wasserquellen durch Haus- oder Wildgeflügel.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist äußerst gering. Nur wer intensiven direkten Kontakt zu schwer erkranktem Geflügel hat, gilt als gefährdet. - Rückfragen zu diesem Thema beantwortet das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises telefonisch unter 02241 /13-2335 oder per E-Mail an  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailveterinaeramt(at)rhein-sieg-kreis.de .



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