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30.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
Infektionen in Bund, Land und Kreis sinkend, lokal konstant
Die Zahlen der Neuinfektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus gehen bundesweit weiterhin kontinuierlich zurück. Bei einer Pressekonferenz am Freitag sagte Lothar Wieler, Präsident des 'Robert-Koch-Institut', der Rückgang der 7-Tages-Inzidenz würde nur die vier noch am stärksten betroffenen Bundesländer im Osten der Republik betreffen, während die Zahlen in den anderen Ländern auf gleichem Niveau verblieben seien. Die Statistiken seiner eigenen Behörde sprechen aber eine andere Sprache. So sank der Wert in den Flächenländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen und Rheinland-Pfalz deutlich. Dies gilt auch für Nordrhein-Westfalen, wo die 7-Tages-Inzidenz innerhalb einer Woche von 107 auf 90 zurückging.
Im Rhein-Sieg-Kreis war der Rückgang noch deutlicher. Der Inzidenzwert betrug am Freitag der Vorwoche noch 96,5, eine Woche später 70,4. Am heutigen Samstag ist er mit 69,9 unter die 70er-Marke gefallen. Innerhalb einer Woche kamen 582 Neuinfektionen hinzu, das sind weniger als 0,1 Prozent der Bevölkerung des Kreisgebietes (im Schnitt 83 Fälle täglich, Gesamtstand 14.362). Ebenfalls rückläufig, wenn auch immer noch besorgniserregend hoch, ist die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit der Erkrankung, es waren kreisweit 23 innerhalb von 7 Tagen (309 seit März 2020). Die gesunkenen Infektionszahlen sind auch an der Zahl der Akutfälle ablesbar. Stand gestern waren es noch 529 - der niedrigste Wert seit dem 22. Oktober (Vorwoche 708). Nur noch 1.761 Personen befinden sich in "häuslicher Absonderung" (Vorwoche 2.229).
Anders war die Entwicklung in Neunkirchen-Seelscheid, hier stiegen die Neuinfektionen vor zehn Tagen überdurchschnittlich an, seit einer Woche verlaufen sie konstant. Binnen Wochenfrist kamen 24 Fälle hinzu, ihre Gesamtzahl seit März 2020 beträgt aktuell 407, dies entspricht etwa 2 Prozent der Einwohner/innen. Die "COVID-19"-Akutzahlen schwanken seit einer Woche um die 30 Fälle. Seit nunmehr 12 Tagen wurden keine weiteren Todesfälle registriert (Gesamtstand 8). Die Kreisverwaltung verzeichnet im Gemeindegebiet weiterhin ein "Ausbruchs-Geschehen" in einer Pflege- oder Betreuungs-Einrichtung.
Das Absinken der Fallzahlen war auch in den Nachbarkreisen zu verzeichnen. So beträgt die 7-Tages-Inzidenzzahl im Rheinisch-Bergischen-Kreis heute 81,2, im Oberbergischen Kreis 112,1. Dort war weiterhin ein starker Rückgang zu verzeichnen, obwohl schon vor einer Woche das Auftreten von neun Fällen einer Untervariante der britischen Virus-Mutation bekanntgegeben wurde. In dem im Süden angrenzenden Kreis Altenkirchen ist der Inzidenzwert sogar auf 24,8 zurückgegangen. Er gehört damit zu nur fünf Kreisen bundesweit unterhalb der 25er-Marke, die sich von Ostfriesland bis Baden-Baden verteilen.
Falls sich die Zahlen in den nächsten zwei Wochen bundesweit weiterhin derart rückläufig entwickeln, ist ein Absinken unter die seit langem angestrebte 7-Tages-Inzidenz von 50 nicht unwahrscheinlich. Dann dürfte die Politik bezüglich einer Fortsetzung des weitreichenden Shutdowns in Erklärungsnot geraten. (cs)
28.01.2021 - Feuerwehr:
Mülltonne in Oberdorster Hauszufahrt heruntergebrannt
Nach zahlreichen umgestürzten Bäumen, Ölspuren und Unterstützungs-Arbeiten für den Rettungsdienst gab es für die Feuerwehr heute einen ihrem Namen entsprechenden Einsatz. Dieser entwickelte glücklicherweise keine besondere Dramatik. Einem aufmerksamen Nachbarn war es zu verdanken, daß der Brand ist einer Hauszufahrt im Ortsteil Oberdorst anhand der Rauchentwicklung gegen 13.45 Uhr frühzeitig bemerkt wurde.
Es war eine Mülltonne, die mitsamt ihres Inhalts schon weitgehend heruntergebrannt war, als der Löschzug Seelscheid eintraf. Die Flammen konnten schnell abgelöscht werden. Eine unmittelbare Gefahr, daß das Feuer auf eine nahe Garage oder Gartenpflanzen übergreift, habe nicht bestanden, so die Feuerwehr. Ob zuvor heiße Abfälle in die Tonne gefüllt wurden oder eine andere Brandursache vorlag, ist nicht bekannt. (cs)
28.01.2021 - Vereine, Soziales, Technik:
Corona, und nun ? - 'Repair Café' per Telefon und Online
Eine Information der Initiative 'altbau - Kultur und Technik für alle' : Telefonische Hilfe / Beratung : An jedem zweiten Samstag im Monat können Sie uns von 10 bis 12 Uhr über Telefon 0152 / 26018505 anrufen. Hier kann vielleicht sofort Hilfe gegeben werden. Wenn nicht, wird Ihre Anfrage an unser Repairteam weitergeleitet (siehe unten).
Kontakt über E-Mail : Repairneunkirchen(at)web.de - Sie können hier jederzeit Ihr Anliegen vorbringen, das dann an das Repairteam weitergegeben wird. Wenn jemand vom Team die Sache übernehmen kann, setzt er sich mit Ihnen in Verbindung und spricht das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Wir sind gespannt, ob und wie das funktioniert ! Probieren Sie es aus !
27.01.2021 - Gemeindeverwaltung, Schulen, Personen:
Schulleiter Lutz Killmann wechselt zur Schulbehörde
Eine Information der Gemeindeverwaltung : Seit 14 Jahren ist Lutz Killmann Schulleiter der 'Grundschule Am Wenigerbach' in Seelscheid, insgesamt war er sogar 21 Jahre an der Schule tätig. Jetzt heißt es Abschied nehmen, denn zum 1. Februar wechselt er zur Unteren Schulaufsichtsbehörde für den Rhein-Sieg-Kreis und tauscht damit das Klassenzimmer gegen die Amtsstube.
"Die Arbeit mit den Kindern war für mich eine sehr erfüllende Tätigkeit", so Killmann in einem persönlichen Brief an die Eltern der Schulkinder, dennoch habe er sich nach einer neuen Herausforderung gesehnt. Lutz Killmann freut sich auf seine neue Tätigkeit bei der Schulaufsicht, dort wird er die schulischen Entwicklungen künftig aus anderer Perspektive begleiten können.
Wer seine Nachfolge an der Grundschule Seelscheid antreten wird, steht noch nicht fest. Einstweilen ist Christine Uttecht mit der kommissarischen Schulleitung beauftragt und führt den Schulbetrieb weiter. Bürgermeisterin Nicole Berka und Schulamtsleiter Stefan Franken bedankten sich bei Herrn Killmann für die kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschten ihm für seine neue Aufgabe alles Gute.
26.01.2021 - Vereine, Soziales, Personen:
Hospizdienst unterstützt bei Corona-Schnelltestungen
Eine Information des Ambulanten Hospizdienst Much : Zweimal in der Woche sind Hilla Schlimbach und Ute Zirwes - Koordinatorinnen des ambulanten Hospizdienstes in Much - im Seniorenzentrum in Much und in der Pflegeeinrichtung der Evangelischen Altenhilfe in Seelscheid und bieten ihre Hilfe bei der Durchführung der Schnelltestungen an.
Für die beiden Krankenschwestern ist es in dieser schwierigen Zeit eine Selbstverständlichkeit sich solidarisch mit den Einrichtungen zu zeigen und damit auch die gute Zusammenarbeit mit den Häusern zu festigen. Als positiver Nebeneffekt hat sich der Kontakt zu Angehörigen und Mitarbeitern intensiviert - insgesamt eine sehr schöne Entwicklung. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Unterstützung einen Beitrag in dieser besonderen Zeit leisten können !
26.01.2021 - Verkehr, Polizeimeldungen:
Sülztalstraße zwischen Lohmar und Rösrath voll gesperrt
Nach einem LKW-Unfall ist die Landesstraße 288 im Sülztal seit circa 1 Uhr voll gesperrt. Das Gewerbegebiet an der Burg Sülz ist von Lohmar aus noch erreichbar, Rambrücken und die Autobahn 3-Anschlußstelle Rösrath (30a) dagegen nicht. Auf dem Weg von Lohmar stadtauswärts war ein mit Milch beladener Sattelzug rechtsseitig von der Fahrbahn gerutscht. Zum Unfallzeitpunkt war die Straße nass, Glätte konnten die Einsatzkräfte nicht feststellen.
In Schräglage angelehnt an einen Baum drohte der Sattelzug eine Böschung hinabzukippen. Die Rösrather Feuerwehr sicherte das Gespann mit Stahlseilen quer über die Fahrbahnen. Nachdem die Milch in einen anderen Tankwagen umgepumpt worden war, begann die Bergung, die voraussichtlich bis in die Morgenstunden andauern wird. (cs)
Update : Stand 6.00 Uhr ist die Sülztalstraße weiterhin blockiert.
26.01.2021 - Gesundheit:
Technik-Desaster fordert viel Geduld bei Impf-Anmeldung
Gestern morgen um 8 Uhr startete landesweit (NRW) die Anmeldemöglichkeit für Termine im Impfzentrum, das in der Sankt Augustiner Kinderklinik eingerichtet wurde. Zunächst können sich nur Berechtigte der höchsten Priorität, das heißt über 80-Jährige und Risikogruppen, anmelden. Dabei wurden die beiden Möglichkeiten per Telefon oder Internet angeboten.
Wer die telefonische Anmeldung wählte, mußte in der Regel viel Geduld aufbringen. Wegen Überlastung des Call-Centers gab es zumeist nur eine Bandansage mit der Aufforderung, es später nochmals zu versuchen. Denjenigen, die in Erwartung überlasteter Leitungen das Online-Verfahren wählten, erging es nicht besser. Komplizierter hätte man es kaum machen können :
Wer die bundesweit einheitliche Seite www.116117.de der 'Kassenärztlichen Bundesvereinigung' aufrief, lief nicht selten ins Leere. Denn auch der Server war zeitweise völlig überlastet. Wer er schaffte, erlebte weitere Rückschläge. Bei der persönlichen Registrierung wird von Problemen mit der Auswahl des Bundeslandes berichtet. Eine weitere Schwierigkeit trat bei der Adress-Registrierung nach der Eingabe der Postleitzahl auf. Der Ort muß nicht eingegeben werden, sondern wird automatisch generiert - wobei sich das System teils aufhing.
Ein für manche kaum lösbares Hindernis gibt es, wenn sich zwei Personen registrieren wollen, etwa ein Ehepaar. Eine gemeinsame Anmeldung ist derzeit nicht möglich, eine getrennte dürfte aber auch vielfach an den Voraussetzungen scheitern. Denn die zweite Registrierung ist schlicht nicht möglich, wenn man die gleiche Mail-Adresse angibt. Aber welches betagte Paar besitzt eine zweite Mail-Adresse ? Dies dürfte teilweise sogar für hilfeleistende Angehörige schwierig sein.
Wer dachte, mit dem Abschluß dieser Registrierung ans Ziel zu gelangen, wurde enttäuscht. So muß aus Sicherheitsgründen zunächst ein Bestätigungs-Mail abgewartet werden, welches wiederum rückbestätigt werden muß. Dies endete gestern nicht selten mit einer immer wiederkehrenden Fehlermeldung. Für Verwirrung sorgte auch die Angabe "Die Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse war nicht erfolgreich, da der Bestätigungstoken nicht bekannt ist.". Ob es sinnvoll ist, über 80-Jährige mit wenig verbreiteten EDV-Fachbegriffen zu konfrontieren ?
Wenn man bis dahin alle Hürden überwunden hatte, konnte man sich mit seinen Zugangsdaten zur eigentlichen Auswahl eines Impftermins anmelden. Das endete aber schon am Morgen mit dem ernüchternden Hinweis "Leider sind derzeit alle Termine vergeben". Wer sich auch davon nicht entmutigen ließ, fand später eine textlich geänderte Fehlermeldung wieder : "Leider ist es aufgrund der erhöhten Nachfrage aktuell nicht möglich, Impftermine zu buchen. Wir arbeiten intensiv daran den Online-Buchungsservice wiederherzustellen."
Mit Beharrlichkeit und oftmals stundenlangen Versuchen konnte man dennoch zur Buchungsübersicht gelangen - und wunderte sich vielleicht über den Hinweis, daß das - aufgrund der vorherigen Registrierung automatisch ausgewählte - Impfzentrum angeblich am 1. Februar öffnen würde. Dabei steht schon seit einer Woche fest, daß die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen erst eine Woche später, nämlich am 8. Februar, den Betrieb aufnehmen. Dies scheint offenbar nicht zur 'Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein', die hier die Terminzuteilung und die Impfzentren organisiert, durchgedrungen zu sein.
Mit Glück oder viel Ausdauer ist die Buchung eines Impftermins trotz aller Widrigkeiten sowohl telefonisch als auch online möglich. Daß wenig technik-affine Menschen mit dem Internet-Verfahren zurechtkommen, ist allerdings zu bezweifeln. Die, die es geschafft haben, können nun hoffen, daß der begehrte Impfstoff zu ihrem Termin auch tatsächlich zur Verfügung steht. Sonst war die ganze Mühe "für die Katz". (cs)
25.01.2021 - Gesundheit, Recht:
Ab heute gilt die neue Maskenpflicht in Handel und ÖPNV
Das Tragen von Masken hat innerhalb eines Jahres eine erstaunliche Wandlung vollzogen, nun wurde eine neue "Entwicklungsstufe" erreicht. Von Seiten der Politik zunächst als "Virenschleuder" tituliert, später als "Höflichkeitsgeste" anderen gegenüber bezeichnet, wurde das Tragen einer "Mund-Nasen-Bedeckung" ab Ende April 2020 in öffentlichen Gebäuden, im Handel und im Öffentlichen Personen-Nahverkehr zur Pflicht. Später kamen auch stark frequentierte Innenstädte und sogar Parkplätze hinzu.
Seit heute reichen Masken, die keine Zertifizierung besitzen, rechtlich nicht mehr aus. Das betrifft nicht nur hochgezogene Halstücher, sondern auch alle Arten von Stoffmasken, unabhängig ob selbstgenäht oder industriell gefertigt, ob gekauft oder als Werbegeschenk ausgegeben. Denn diesen fehlen in der Regel spezielle Vliese, die Normen bezüglich ihrer Durchlässigkeit von Tröpfchen oder Aerosolen erfüllen.
Zur intensiveren Bekämpfung der Pandemie sind nun im Handel und im Nahverkehr effektivere medizinische Masken vorgeschrieben. Dies gilt unabhängig davon, ob es die einfacheren OP-Masken oder die im Optimalfall eng anliegenden Masken der Klassifizierung "KN95", "FFP2" oder gar "FFP3" sind, allerdings sind nur Ausführungen ohne Ausatem-Ventil zulässig.
Damit ist aber auch die eingeübte "AHA-Formel" hinfällig. Denn die Buchstaben-Kombination stand für Abstand, Hygieneregeln und "Alltagsmasken". Da die so bezeichneten Masken nicht mehr der Rechtslage entsprechen, müßte es nun eigentlich "AHM" heißen, wobei das M für medizinische Masken steht. (cs)
24.01.2021 - Wetter:
Akute Gefahren durch Schneebruch in Wäldern der Region
Auch wenn der Schneefall der vergangenen Nacht sicherlich dazu reizt, einen Waldspaziergang zu unternehmen, sollte genau dies vermieden werden. Die Schneelast auf den Bäumen ist so groß, daß praktisch laufend Bäume umstürzen oder schwere Äste abbrechen und zu Boden fallen können. Die Feuerwehren der Region sind seit den frühen Morgenstunden im Einsatz, um nur diejenigen Bäume zu räumen, die eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. In den Wäldern ist die Zahl der Gefahrensituationen jedoch ungleich höher. (cs)
23.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
Senioren mit veralteten Angaben über Impfstart informiert
In dieser Woche haben die über 80-jährigen Bewohner/innen des Rhein-Sieg-Kreises, die nicht in Alten- oder Pflegeheimen wohnen, ein Schreiben über den bevorstehenden Impfstart erhalten. Denn diese Gruppe gehört zur ersten von drei zeitlich privilegierten Personenkreisen, die sich an Altersklassen (über 80, über 70 und über 60 Jahre), vorhandenen Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren wie auch der Berufszugehörigkeit orientieren. Trotz der höchsten Klassifizierung mußten sie aber zunächst abwarten, weil die Bewohner/innen von Seniorenheimen aufgrund der dortigen hohen Infektions- und Todeszahlen bevorzugt berücksichtigt wurden.
Doch die Information in dem zugestellten Schreiben der Kreisverwaltung bezüglich des geplanten Impfstarts am 1. Februar war schon Makulatur, als die Postsendungen eintrafen. Denn der Beginn der Impfungen im schon seit einem Monat bereitstehenden, bislang ungenutzten Impfzentrum in Sankt Augustin (siehe Bericht vom 3. Januar ) mußte nochmals um eine Woche auf den 8. Februar verschoben werden.
Weil die werksseitige Abfüllung des ersten zugelassenen Impfstoffs der Firmen-Kooperation 'BioNTech' / 'Pfizer' zunächst heruntergefahren wird, um sie nach Umstellung der Produktionsanlagen ausweiten zu können, werden zu Beginn des Februars noch nicht genug Impfdosen zur Verfügung stehen. Mit den reduzierten Impfstoff-Lieferungen werden zunächst weiterhin Bewohner/innen und Personal von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal versorgt, das aufgrund seiner Kontakte mit Infizierten ein erhöhtes Risiko hat.
Der Umstand, daß die zur Verfügung stehenden Impfdosen durch die Produktions-Einschränkung für eine Aufnahme des Betriebs in den Nordrhein-Westfälischen Impfzentren am 1. Februar nicht ausreichen würde, zeichnete sich bereits Ende der vergangenen Woche ab. Warum die Anschreiben des Kreises trotz der überholten Angabe dennoch ohne jeglichen Hinweis auf die Verzögerung versandt wurden, ist nicht bekannt.
Der Start in den Impfzentren in NRW ist also für den 8. Februar vorgesehen. Der Beginn der Anmeldemöglichkeit für Impftermine bleibt aber unverändert. Ab Montag (25.01.) können sich Personen der ersten Prioritätsstufe, darunter alle über 80-Jährigen, telefonisch oder über das Internet registrieren lassen. Letzteres erfolgt über eine Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter www.116117.de . Telefonisch erfolgt die Terminvergabe - jeweils zwischen 8 und 22 Uhr - über die Rufnummer 0800 / 11611701.
Wer sich zu seinem Impftermin (eine Anreise ohne Termin ist sinnlos) zum Impfzentrum in der Kinderklinik an der Arnold-Janssen-Straße 29 in Sankt Augustin aufmacht, sei auf eine Ungenauigkeit im von der Kreisverwaltung mitgesandten Anfahrtsplan hingewiesen : Dort endet der die Anfahrt darstellende Pfeil an der Kreuzung mit der Rathausstraße. Zur Kinderklinik gelangt man aber nur, wenn man der Arnold-Janssen-Straße weitere 100 Meter in Richtung Westen folgt. Eingangs der Zufahrt zur Klinik zweigt rechts die Einfahrt zum Parkplatz und Parkhaus ab. Direkt gegenüber befindet sich das Zelt für die Anmeldung zum Impfen. Auch die beiden Parkplatz-Symbole (ein weiterer liegt an der Arnold-Janssen-Straße gegenüber der Klinik) befinden sich auf dem Anfahrtsplan an unzutreffenden Stellen ! (cs)
20.01.2021 - Gesundheit, Recht, Landesregierung:
Shutdown bis 14.02. verlängert, Maskenregelung geändert
Bei der Beratung der Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin wurde der seit Mitte Dezember geltende, bislang bis zum 31. Januar verordnete Shutdown nochmals um zwei Wochen bis zum 14. Februar verlängert. Eine sonderliche Verschärfung der Regelungen konnte sich aufgrund der zuletzt gesunkenen Infektionszahlen nicht durchsetzen. Zu generellen nächtlichen Ausgangssperren, die dem Vernehmen nach erwogen wurden, kommt es somit nicht.
Gastronomie-Betriebe und Einzelhandels-Geschäfte (sofern nicht der Grundversorgung dienend) müssen somit noch nahezu vier Wochen geschlossen bleiben, ein kontaktarmer Außer-Haus-Verkauf mittels Zustellung oder Abholung (click and collect) bleibt zulässig. Auch Anbieter sogenannter körpernaher Dienstleistungen dürfen ihrem Beruf in diesem Zeitraum weiterhin nicht nachgehen, sofern es sich nicht um medizinische Anwendungen handelt.
Grundschulen und weiterführende Schulen bleiben weiterhin grundsätzlich geschlossen beziehungsweise der Präsenzunterricht ausgesetzt, eine Notbetreuung ohne Unterricht wird angeboten. Auch für Kindergärten gilt weiterhin, daß die Kinder nur wenn gar keine andere Möglichkeit besteht in die Einrichtungen gebracht werden sollen.
Das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung soll künftig in Geschäften und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr ausreichen. Vorgeschrieben wird die Benutzung von medizinischen Masken. Hierbei werden zwar nicht die wirkungsvolleren und auch dem Selbstschutz dienenden FFP2-Masken vorgeschrieben, auch die leichteren OP-Masken bleiben zulässig. Nicht mehr ausreichend sind aber die ineffektiveren Stoffmasken, unabhängig ob industriell gefertigt oder selbstgenäht.
Neuregelungen gibt es auch für Unternehmen, die Homeoffice-Lösungen für ihre Mitarbeiter/innen mit Bürotätigkeiten oder ähnlichen Aufgaben nur noch aus gewichtigen Gründen ablehnen können. Dies dient wie die anderen Maßnahmen dazu, die Kontakte zwischen Menschen weiter zu reduzieren - in diesem Fall am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln auf dem Weg dorthin.
Alle neuen Regelungen treten erst mit der vom jeweiligen Bundesland verfassten Aktualisierung ihrer Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ist noch im Laufe der Woche zu rechnen. Ob alle hinzugekommenen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen in die Verordnung aufgenommen werden, ist noch unklar, aber wahrscheinlich. (cs)
19.01.2021 - Kirchliches, Jugend, Medien:
Evangelische Jugend erfolgreich bei Kurzfilm-Wettbewerb
Eine Information der Evangelischen Kirchengemeinde Seelscheid : Zehn Jugendliche aus unserer Kirchengemeinde nahmen am ersten Kurzfilm-Wettbewerb des Evangelischen Jugendwerkes an Sieg und Rhein / Bonn unter dem Titel "Ich dreh durch" teil. Die Herausforderung war, innerhalb von drei Tagen zu einem vorgegebenen Filmgenre und Titel einen fünfminütigen Kurzfilm zu drehen. Das Ergebnis ist ein absoluter Erfolg !
Nachdem uns das Genre Kinderfilm und als Titel "Der magische Stein" zugelost worden waren, ging es an eine erste Ideensammlung. Dabei zeigte sich schon, wie kreativ die zehn Filmregisseure an die Aufgabe gingen. So konnten am ersten Wettbewerbstag schon der Inhalt und die Drehorte des Kurzfilmes festgelegt werden. Den Dreharbeiten am zweiten Tag stand nun nichts mehr im Wege. Wie Profis ausgestattet, angefangen von der Technik bis über das schauspielerische Talent, wurden die einzelnen Szenen gedreht und später am PC bearbeitet.
Viel Schlaf in diesen drei Tagen fanden die Beteiligten nicht, aber die Motivation und Energie für dieses Projekt ließen Schlafdefizite ertragen. So konnte am dritten Tag der Film fertiggestellt werden und so musste zum Schluss nur noch ein Team-Name überlegt werden. Dieser wurde auch gefunden und alle waren sich einig, dass er der richtige ist : "And the Oscar goes to Seelscheid".
Dass wir wirklich den ersten Platz von sieben teilnehmenden Gruppen erzielt haben, macht uns alle sehr stolz ! Ganz herzlich danke ich allen Beteiligten dieses Filmprojektes : Maike und Inken Bernhardt, Jana Pitzke, Antonia Schlawe, Lukas Kraus, Moritz Michel, Aaron Wrobel, Carl Vogel, Finn Hennings und Neel Heiner. Zu sehen ist der Film auf unserer Homepage www.seelscheid.de .
Diakon Markus Schlimm
19.01.2021 - Freizeit:
Die Gemeindebücherei ist für Bestellungen erreichbar
Eine Information der Gemeindebücherei : Die Gemeindebücherei nimmt wieder Ihre Medien entgegen. Wir dürfen aktuell eine Rückgabe ermöglichen und auch Medien auf Bestellung für Sie ausgeben. Bei der Rückgabe können Sie Ihre Medien kontaktlos in die vorgesehenen Behälter bei uns vorbeibringen. Sollten Sie neuen Lesestoff benötigen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Wir stellen Ihnen sehr gerne Medienpakete zusammen. Sollten Sie noch auf der Suche nach Lesetipps sein, nutzen Sie gerne unseren Online-Katalog auf der Homepage oder fragen Sie auch gerne persönlich bei uns nach. Wir werden bestimmt etwas für Sie finden.
Für Kinder stellen wir ebenfalls gerne Lernmaterialen zusammen. Wir haben für alle Altersgruppen Lernhilfen und Aufgaben für verschiedene Fächer. Außerdem schnüren wir auch gerne themenbezogene Medienpakte für Familien, zum Beispiel Wald, Freundschaft, Umweltschutz, Vögel, Nahrung, Liebe, Technik. Sollten Sie neue Bilderbücher suchen, sind wir auch hier wieder gerne behilflich.
Weiterhin möchten wir Ihnen versichern, dass keine Mahngebühren anfallen und wir alle Medien automatisch für Sie verlängern. Haben Sie Fragen zu Ihrem Konto, möchten Sie Ihre Jahresgebühr entrichten ? Melden Sie sich bitte. Zu den gewohnten Öffnungszeiten ist jemand in der Bücherei erreichbar. Aktuell haben wir die Konten bis Ende des Monats verlängert. Falls Sie Anregungen oder Wünsche haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
19.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
Infektionszahlen sind langsam, aber kontinuierlich rückläufig
Wegen der zwischen Weihnachten und Neujahr gelegenen Feiertage und entsprechender Melderückstände wurden die registrierten "SARS-CoV-2"-Infektionszahlen der ersten beiden Wochen des neuen Jahres als nicht belastbar bezeichnet. Diese Phase ist nun vorüber und die Zahlen zeigen seit einer Woche eine klare Abwärtsbewegung. Dies galt für jeden einzelnen Wochentag verglichen mit dem der Vorwoche.
So gab es in den letzten sieben Tagen zusammengenommen 118.202 registrierte Neuinfektionen im Bundesgebiet, in den sieben Tagen zuvor noch 146.416. Entsprechend sank die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 164,5 auf aktuell 131,5 ab. Kurz vor Weihnachten lag der Höchststand noch bei 197,6. Auf weiterhin sehr hohem Niveau bewegt sich jedoch die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung.
Im Rhein-Sieg-Kreis gab es eine ähnliche Entwicklung, wenn auch auf einem etwas niedrigeren Level. Hier wurde der Höchststand Mitte Dezember mit 194,3 erreicht. Innerhalb der letzten sieben Tage sank die 7-Tages-Inzidenz von 134,2 auf Werte, die um die 100er-Marke schwanken, heute liegt er bei 107,9. Innerhalb einer Woche wurden im Kreisgebiet 687 Neuinfektionen verzeichnet. Damit ist die Zahl der erfassten Infektionen im Wochenmittel von täglich 111 auf 98 zurückgegangen, die der Akutfälle von 821 auf derzeit 722. Todesfälle an oder mit der Viruserkrankung gab es jedoch 37 innerhalb von nur sieben Tagen (Vorwoche 33).
In den weniger stark als der Durchschnitt des Kreisgebietes betroffenen Kommunen des Bergischen Rhein-Sieg-Kreises war - nach leichten Schwankungen - ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen. Für Neunkirchen-Seelscheid wurden binnen einer Woche 23 Neuinfektionen registriert (Vorwoche 30). Dies wirkt sich auch auf die Anzahl der Akutfälle aus, aktuell werden 21 gelistet, vor einer Woche waren es noch 33. Die Gesamtzahl der nach Test bestätigten Infektionen summiert sich bislang auf 366. Über das Wochenende kamen zwei weitere Todesfälle hinzu, so daß deren Zahl seit März 2020 auf acht anwuchs.
Stand Freitag (15.01.) war weiterhin eine Pflege- oder Betreuungs-Einrichtung im Gemeindegebiet von einem "Ausbruchs-Geschehen" betroffen, im Kreis waren es insgesamt noch 19 Einrichtungen (minus 3), aber mit einer gestiegenen Fallzahl von 604 (plus 72). Das Gesundheitsamt des Kreises kündigte gestern für die laufende Woche die Lieferung 3.376 weiterer Impfdosen an, die in 23 Einrichtungen der Senioren- und Altenpflege in 16 Kommunen des Kreisgebietes eingesetzt werden sollen, unter anderem in Neunkirchen-Seelscheid.
Eine positive Entwicklung der Fallzahlen war auch im benachbarten Oberbergischen Kreis zu verzeichnen. Die vom Land NRW aufgrund des zeitweise auf 244,8 gestiegenen 7-Tages-Inzidenzwertes angeordnete Einschränkung des Bewegungsradius der Bewohner wurde mit Wirkung des heutigen Tages aufgehoben. Der Inzidenzwert war seit einer Woche nahezu linear auf heute 157,7 zurückgegangen. Somit darf auch von außerhalb wieder räumlich uneingeschränkt nach Oberberg eingereist werden. Die vom Oberbergischen Kreis selbst auferlegte nächtliche Ausgangssperre bleibt aber bis zum 25. Januar bestehen. (cs)
19.01.2021 - Kirchliches, Veranstaltungen:
Krippenweg nach 'Sankt Georg' begeisterte Groß und Klein
Eine Information der Katholischen Pfarrgemeinde 'Sankt Georg' : Weihnachten war vom Corona-Virus geprägt. Gottesdienste fielen zum Teil aus, familiäre Treffen waren schwierig. Doch die Weihnachtsgeschichte und die weihnachtliche Atmosphäre sollten dennoch präsent sein. Deshalb lud an Heiligabend die Pfarrgemeinde Sankt Georg zum Seelscheider Familien-Krippenweg ein. Er startete am Ehrenmal und endete in der Kirche Sankt Georg. Trotz des kalten und regnerischen Wetters ließen sich 34 Familien darauf ein, die Weihnachtsgeschichte mal etwas anders und aktiv zu erleben - natürlich in corona-konformem Abstand.
Es gab fünf Stationen mit Bildern aus der Weihnachtsgeschichte, die dazugehörigen Texte wurden den Familien zu Beginn des Weges in einem Begleitheft ausgehändigt. An jeder Station waren die Familien eingeladen, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und eine Aufgabe zu erledigen. Dabei bildete die "Weihrauch- und Feuerstation" der Pfadfinder/innen sicherlich einen Höhepunkt. Aber auch die "Segensstation", an der sich die Familien segnen lassen konnten, wurde von vielen als ein ganz besonderer Moment erlebt und dankbar angenommen.
"Wir waren sehr beeindruckt und begeistert !" und "Wir hatten Spaß und haben so viel mitgenommen, es war einfach schön" sind nur einige der vielen positiven Rückmeldungen, die die Pastoralreferentin von den Besucher/innen im Nachhinein erhalten hat. Außerdem haben viele Kinder noch ein Steinschäfchen, das sie zuvor zuhause gebastelt hatten, mit auf den Krippenweg genommen und an der Krippe in der Kirche abgelegt. Durch die vielen Steinschäfchen, die sich an der Krippe aneinander kuschelten, entstand trotz der Distanz ein bisschen Verbundenheit zwischen den Familien. Und weil die "Corona-Steinschäfchen" so schön anzusehen sind, werden sie aufgehoben und Ende des Jahres wieder die Krippe von Sankt Georg zieren.
13.01.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:
Hinweis für Pendler ins linksrheinische Köln, Erftkreis, Düren
Eine Informaion der bundeseigenen 'Autobahn GmbH' : Ausbau der A 4 im Kölner Süden erfordert eine neue Brücke - Perspektive Rodenkirchener Brücke :
Die Rodenkirchener Brücke, das bekannte Wahrzeichen im Kölner Süden, ist durch den notwendigen Ausbau der A 4 nicht mehr zukunftsfähig und muss ersetzt werden. Als wichtige europäische Verkehrsader ist die sechsspurige A 4 und mit ihr die Brücke bereits heute dem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen. Bis auf Weiteres bleibt die Brücke die wichtigste Rheinquerung im Großraum Köln und ist für den Verkehr vollkommen nutzbar.
Im Jahr 1941 wurde die Rodenkirchener Brücke als erste echte Hängebrücke Deutschlands eröffnet. Im zweiten Weltkrieg wurde die Brücke durch Luftangriffe schwer beschädigt. Nach Ende des Krieges wurde die Brücke repariert und 1954 für den Verkehr wieder freigegeben. In den folgenden Jahrzehnten nahm das Verkehrsaufkommen stark zu, sodass die Brücke 1994 erweitert wurde. Seitdem stehen dem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen je drei Fahrspuren zur Verfügung.
Auch nach der Erweiterung ist das Verkehrsaufkommen stetig gestiegen. Mittlerweile überqueren jeden Tag bis zu 135.000 Kraftfahrzeuge die Rodenkirchener Brücke. Laut Prognosen wird der Verkehr künftig noch weiter zunehmen.
Die Folge : Sechs Fahrspuren reichen für künftige Verkehrsaufkommen nicht mehr aus. Es kommt bereits heute im ganzen Kölner Süden regelmäßig zu längeren Staus. Daher wurde der erneute Ausbau der A 4 zwischen den Autobahnkreuzen Köln-Süd und Köln-Gremberg im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den "vordringlichen Bedarf" eingestuft. Die 'Autobahn GmbH' des Bundes hat zum 1. Januar 2021 den Auftrag für die Ausbauplanung von 'Straßen NRW' übernommen. Dieser sieht vor, die A 4 hier auf vier Fahrspuren je Richtung, also insgesamt acht Fahrspuren auszubauen.
Was bedeutet das für die Brücke ?
In diesem Ausbauabschnitt befindet sich die zum Teil 70 Jahre alte Rodenkirchener Brücke. Mit Blick auf den notwendigen Ausbau auf acht Fahrspuren ist untersucht worden, ob die Brücke die höheren Belastungen der steigenden Verkehrsaufkommen tragen kann. Dabei ist die Planung auch mit einer steigenden Zahl von Großraum- und Schwertransporten konfrontiert, was im Zuge der Überprüfung des Bauwerks für den Ausbau ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Die vorliegenden statischen Untersuchungen zur Tragfähigkeit der Konstruktion haben ein eindeutiges Bild ergeben : Die Rodenkirchener Brücke ist für den aktuellen Zustand mit sechs Fahrspuren sicher und voll nutzbar, ein Ausbau mit entsprechend höheren Belastungen ist aber auf der Bestandsbrücke nicht möglich. Die Nachrechnungen zeigen bei einem weiteren Ausbau auf acht Fahrspuren deutliche Überschreitungen der zulässigen Beanspruchungen über die gesamte Länge der Brücke auf. Daher ist eine Verstärkung der Rodenkirchener Brücke für den Betrieb mit acht Spuren nicht möglich, auch wenn die Brücke mit jeweils 19 Metern pro Fahrtrichtung prinzipiell über eine ausreichende Breite verfügt.
Die nächsten Schritte
Die 'Autobahn GmbH' übernimmt nun die umfangreichen Varianten-Untersuchungen, in denen unterschiedliche Konzepte für den Ausbau der A 4 geprüft werden. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Lage einer neuen Brücke, die den Verlauf der A 4 vorgeben wird. - Auch die Rheinbrücke selbst kann auf verschiedene Arten neu gebaut werden. Neben einer Hängebrücke mit ähnlichem Erscheinungsbild wie die bisherige Rodenkirchener Brücke wird beispielsweise auch eine Schrägseilbrücke geprüft.
Zum aktuellen Zeitpunkt innerhalb der Vorplanung werden auch weitere Alternativen betrachtet - dabei spielen aus die Planung der Rheinspange 553 sowie der Ersatzneubau der Bonner Nordbrücke (A 562) eine entscheidende Rolle. Neben der Gestaltung, der technischen Machbarkeit und der Leistungsfähigkeit spielen in der Bewertung der verschiedenen Varianten weitere Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Bauzeit, Umweltauswirkungen, Nachhaltigkeit und Flächeninanspruchnahme eine wichtige Rolle.
Die 'Autobahn GmbH' wird in Kürze auch den von 'Straßen NRW' begonnen kontinuierlichen und konstruktiven Beteiligungsprozess, mit dem Dialogforum als zentralen Organ und weiteren Informationsangeboten für alle Interessierten, fortsetzen.
12.01.2021 - Gesundheit, Recht:
Einreise in den Oberbergischen Kreis ist räumlich begrenzt
Seit drei Tagen hat der Oberbergische Kreis in Bezug auf die "SARS-CoV-2"-Infektionen den von der Ministerpräsidenten-Konferenz festgelegten Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz von 200 überschritten. Neben einer vom Kreis verordneten Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens wurden die Einschränkungen seitens der NRW-Landesregierung nochmals verschärft. Nun gilt eine Regionalverordnung, die den Bewegungsradius der Bewohner/innen auf das Gebiet des Oberbergischen Kreises begrenzt. Außerhalb des Kreisgebietes ist deren Aktionsradius auf eine Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie ab den Grenzen ihrer jeweiligen Wohngemeinde beschränkt.
Doch auch für Personen, die nicht im Oberbergischen Kreisgebiet wohnen, hat die neue Regionalverordnung Auswirkungen. Denn auch die Einreise in das Kreisgebiet ist untersagt, wenn die Außengrenze der eigenen Stadt oder Gemeinde mehr als 15 Kilometer von der Kreisgrenze des Oberbergischen Kreises entfernt liegt. Auf Neunkirchen-Seelscheider trifft dies nicht generell zu, weil die Luftlinie nur rund fünf Kilometer beträgt.
Allerdings ist auch hierbei zu beachten, daß nur so weit in den Oberbergischen Kreis eingefahren werden darf, bis die 15 Kilometer-Luftlinien-Entfernung von der eigenen Wohngemeinde erreicht ist. Interessant ist, daß in der Verordnung keine gesonderte Regelung für den Durchgangsverkehr, etwa auf der Autobahn 4, erwähnt wird. - Für berufliche Gründe, Besuche von engen Familienmitgliedern sowie weitere eng definierte Gründe gelten Ausnahmen, die der Verordnung des Landes zu entnehmen sind :
www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210111_coronaregiovo.pdf
12.01.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:
Infektionszahlen nach den Feiertagen moderat angestiegen
Nach einer guten Woche ist es Zeit für ein Update der Infektionszahlen im Gemeinde- und Kreisgebiet. In beiden haben sich die Zahlen nach den Feiertagen mit ihrem geringeren Testaufkommen etwas erhöht - ob Nachmeldungen von den Weihnachtstagen oder dem Jahreswechsel oder auch Reiserückkehrer dafür verantwortlich sind, ist nicht bekannt. Für den Kreis bedeutet dies, daß die noch vor einer Woche mehrfach auf den Wert von unter 100 abgesunkene 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner allmählich auf aktuell 134,2 angestiegen ist.
Mit Stand von gestern gab es seit März 2020 nun 12.929 Fälle, was - im Wochenmittel - einem Zuwachs von täglich 111 nach Test bestätigten Infektionen entspricht. Die Anzahl der Akutfälle stieg nur gering auf 821. Eine bedenklichere Entwicklung nahmen die Todesfälle in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung - innerhalb von nur sieben Tagen verstarben weitere 33 Patientinnen und Patienten, ihre Gesamtzahl beträgt derzeit 229. Nahezu unverändert ist die Menge der in Quarantäne beziehungsweise "häuslicher Absonderung" befindlichen Personen mit rund 2.400.
In Neunkirchen-Seelscheid kamen innerhalb einer Woche 30 nach Test bestätigte Neuinfektionen hinzu, sie summieren sich damit auf insgesamt 343. Die Akutzahl stieg mit derzeit 33 auf mehr als das Doppelte, eine weiterer Todesfall erhöhte deren Gesamtzahl auf sechs. Nach den jüngsten diesbezüglichen Angaben vom Freitag (08.01.) ist im Gemeindegebiet weiterhin eine Pflege-/ Betreuungs-Einrichtung betroffen, kreisweit sind es noch 22 mit zusammen 532 Infektionsfällen unter Bewohnern oder dem Personal. Die Kreisverwaltung gibt an, daß in dieser Woche 1.181 Impfdosen erwartet werden, die 15 Seniorenheimen zugute kommen sollen. (cs)
11.01.2021 - Gesundheit, Recht:
Neue Corona-Schutzverordnung in Kraft - mit Ausnahmen
Ab dem heutigen Montag gelten die in der Vorwoche von der Ministerpräsidenten-Konferenz beschlossenen Verschärfungen der Corona-Schutzverordnungen. In Nordrhein-Westfalen weichen diese aber in einigen wesentlichen Punkten von den zunächst kommunizierten Bestimmungen ab.
So dürfen zwar auch hier Personen eines Haushaltes mit nur noch einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt zusammentreffen. Allerdings gilt dies nur für den öffentlichen Raum, weiterhin besteht die Ausnahme, daß diese Person zusätzlich von den zu betreuenden Kindern aus ihrem eigenen Haushalt begleitet werden darf. Ein Beispiel aus der Praxis : Ein Elternpaar mit Kindern darf auf dem Spielplatz mit einem anderen Elternteil und dessen zu betreuenden Kindern zusammentreffen.
In Nordrhein-Westfalen gilt auch kein Automatismus einer Bewegungs-Einschränkung auf 15 Kilometer außerhalb des Wohnortes, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis überschritten wird. Solche Maßnahmen obliegen dann der Einschätzung der örtlichen Behörden.
Ein aktuelles Beispiel ist der Oberbergische Kreis. Während die Inzidenzzahlen in den meisten Städten und Kreisen der Region in der vergangenen Woche nur mäßig anstiegen, verdoppelten sie sich in Oberberg. Vom bisherigen Höchststand von 292,2 am Sonntag ist die Zahl heute zwar wieder auf 244,8 abgesunken, liegt aber weiterhin deutlich über dem Schwellenwert.
In Oberberg gibt es die Einschränkung des Bewegungsradius derzeit dennoch ausdrücklich nicht, dafür andere Maßnahmen. So gelten die oben beschriebenen Kontaktbeschränkungen nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum. Darüber hinaus besteht über Nacht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre (unvermeidliche Bewegungen wie der Weg zur und von der Arbeit natürlich ausgenommen). Zudem sind dort Versammlungen zur Religionsausübung derzeit gänzlich untersagt. (cs)
09.01.2021 - Vereine, Vermischtes:
Verbindende Aktion beim 'MGV Gemütlichkeit Söntgerath'
Eine Information des 'Männergesangverein Gemütlichkeit Söntgerath' : Auch in dunkelster Coronazeit verliert der MGV Söntgerath nicht seine Geselligkeit und sprichwörtliche Gemütlichkeit. So lud der Vorstand für den 4. Adventsonntag zum "gemeinsamen" Glühweintrinken ein. Jedem Sänger wurde dafür in der Vorwoche eine Flasche Glühwein vor die Haustür gestellt. Sonntag, den 20. Dezember um 17 Uhr konnten wir dann, wenn auch aus der Ferne, alle zusammen anstoßen und an die Vereinsfreunde denken.
Viele Sänger ließen es sich nicht nehmen, den Umtrunk auf einem Foto festzuhalten. Aus diesen Bildern entstand zur Erinnerung eine Fotocollage. Dadurch erhielten der Verein und die Sänger, trotz Abstands- und Versammlungsverbot, ein schönes "Gruppenbild", welches jedem teilnehmenden Sänger nach Hause geliefert wurde ( Foto vergrößern ). Hoffentlich können wir in diesem Jahr in der Weihnachtszeit wieder gemeinschaftlich und zusammen einen Glühwein genießen.
Peter van der Wyst
08.01.2021 - Gesundheit, Landesregierung, Kreisverwaltung:
Impftermine ab Februar zunächst für bevorzugte Gruppen
Impfstoffe gegen Corona-Infektionen sind und werden sicherlich noch Monate lang Mangelware sein, betrachtet man den aktuell hohen Bedarf. Bevor jedermann einen Termin im - noch nicht geöffneten - Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises in Sankt Augustin erhalten kann, gibt es Alters- und Berufsgruppen sowie Vorerkrankte, die bevorzugt berücksichtigt werden. Diese sind in drei Prioritätsstufen aufgeteilt.
Zur Gruppe der höchsten Priorität gehören die besonders gefährdeten Bewohner/innen von Senioren- und Pflegeheimen, die Pflegekräfte in diesen Einrichtungen, Mitarbeiter/innen von ambulanten Pflegediensten sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie zum Beispiel beim Rettungsdienst, in Notaufnahmen und Intensivstationen der Krankenhäuser oder in Impfzentren.
Als erste in der Gruppe der höchsten Priorität werden vom Land ebenso wie vom Kreis aber auch pauschal die über 80-Jährigen genannt - also unabhängig davon, ob sie in einem Seniorenheim wohnen oder nicht. Doch genau der letztgenannte Kreis diese Personengruppe kommt trotz seiner Priorisierung vorerst nicht zum Zuge, zumindest nicht in Nordrhein-Westfalen. Abweichend zu anderen Bundesländern werden die Impfzentren hier erst am 1. Februar geöffnet.
Vorher haben über 80-Jährige, die zu Hause leben oder gepflegt werden, keine realistische Chance auf eine Impfung. Zugehörige dieser Altersgruppe im Kreisgebiet sollen in den nächsten Wochen angeschrieben werden, um Hinweise zur Vorgehensweise zu erhalten. Die Terminvergabe für das Impfzentrum erfolgt dann über die Telefon-Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der 116 117. Die Möglichkeit der Terminvereinbarung bestehe aber frühestens ab dem 18. Januar, so die Kreisverwaltung. Die Kapazität hänge zudem von der Menge der zur Verfügung stehenden Impfdosen ab.
Noch ungelöst scheint das Problem, auch diejenigen zu berücksichtigen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, aber nicht mobil sind, das Impfzentrum also nicht aufsuchen können. Hier herrscht möglicherweise das Prinzip Hoffnung, daß der jüngst von der EU zugelassene Impfstoff der US-Firma 'Moderna' bald zur Verfügung steht. Dieser ist temperaturbeständiger als der derzeit verwendete der Firmen 'BioNTech'/ 'Pfizer' und könnte daher auch dezentral zum Einsatz kommen, etwa durch Hausärzte.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Personen, die keiner der drei priorisierten Gruppen angehören, also unter 60 Jahre alt sind, keine Vorerkrankungen aufweisen oder bestimmten Berufsgruppen angehören, nicht vor dem zweiten Quartal des Jahres an der Reihe, eventuell erst ab Sommer.
Zu den vorher berücksichtigten Berufsgruppen gehören neben Pflege- und medizinischem Personal unter anderem auch Polizei und Ordnungsdienste, die Feuerwehr, Beschäftigte in relevanten Positionen der Verwaltungen oder der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, der öffentlichen Ver- und Entsorgung, der Ernährungswirtschaft. dem Transportwesen, der Informationstechnik und Telekommunikation, weiterhin Erzieher/innen und Lehrer/innen. (cs)
08.01.2021 - Feuerwehr:
Feuerwehr aufgrund Kaminbrandes in Ingersau im Einsatz
Ein Kaminbrand wurde der Freiwilligen Feuerwehr am gestrigen Donnerstag um 14 Uhr aus dem Bröltal gemeldet. Neben Kräften des Löschzugs Neunkirchen kam die Drehleiter aus Seelscheid am Pixhof / Ingersau zum Einsatz, um von deren Korb aus in Brand geratene Ablagerungen zu entfernen. Nach Angaben der Feuerwehr mußten die Innenräume des betroffenen Gebäudes gelüftet werden, um aufgestauten Rauch abziehen zu lassen. (cs)
08.01.2021 - Verkehr, Wetter:
Unbeladener Sattelzug geriet auf Schneedecke ins Rutschen
Der Wintereinbruch führte am gestrigen Mittag dazu, daß sich ein Sattelzug auf einer Straße querstellte und manövrierunfähig steckenblieb. Für nennenswerte Behinderungen sorgte das Malheur allerdings nicht, weil das betroffene Sträßchen keine sonderliche Verkehrsbedeutung besitzt. Es handelte sich um den schmalen Verbindungsweg zwischen den Ortsteilen Scherpemich und Stein. Auch waren keine erkennbaren Schäden entstanden.
Nachdem die Strecke mit auftauenden Mitteln abgestreut war, konnte ein LKW-Abschleppwagen in Stellung gehen und den Sattelzug ohne Schwierigkeiten wieder auf den rechten Weg bringen. Der unbeladene Sattelzug, mit dem laut Polizei kurz zuvor Basaltsteine ausgeliefert worden waren, konnte seine Fahrt im Anschluß fortsetzen. (cs)
07.01.2021 - Kirchliches, Soziales:
Neunkirchen-Seelscheider 'Tafel' nimmt Betrieb wieder auf
Eine Information der Evangelischen Kirchengemeinde Seelscheid : Trotz der aktuellen Kontaktbeschränkungen wird die 'Tafel' an kommenden Dienstag (12.01.) wieder Lebensmittel an ihre Kunden in Neunkirchen und Seelscheid ausgeben .Ausgestattet mit FFP2-Masken und in kleineren Teams werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Versorgung der Kunden sorgen.
Von der 'Stiftung für Engagement und Ehrenamt' gab es Fördermittel für die Digitalisierung der 'Tafeln' und wir freuen uns sehr über die neuen Mobiltelefone und den Laptop.
Marion Skarpil (Tafelteam)
06.01.2021 - Landesregierung, Schulen, Kindergärten, Technik, Baumaßnahmen:
Kein Präsenz-Unterricht an Schulen - Technik unzureichend
Nach einem aktuellen Beschluß der Landesregierung findet nach den Weihnachtsferien für die Dauer des Shutdowns bis zum 31. Januar keinerlei Präsenz-Unterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen statt. Dies gilt - anders als in anderen Bundesländern - ausnahmslos, also auch für Grundschüler und Abschluß-Jahrgänge, die sich auf ihre Prüfungen vorbereiten müssen.
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird lediglich eine Notbetreuung in den Schulen angeboten, ausdrücklich kein Unterricht. Letzterer erfolgt ausschließlich als Distanz-Unterricht - sofern die technischen Möglichkeiten hierfür überhaupt gegeben sind. Nicht jedes Kind oder jede/r Jugendliche hat ein geeignetes digitales Endgerät wie PC, Laptop oder Tablet - Smartphones sind dafür nur eingeschränkt geeignet.
Nun rächen sich auch die Verzögerungen im geförderten Breitbandausbau, der die Versorgungslücken bei zeitgemäßen Internet-Geschwindigkeiten schließen soll. Ein ganzes Jahr Verspätung beim Ausbau wurde in Kauf genommen, um die Schulen noch im gleichen Förderverfahren berücksichtigen zu können, anstatt hier ein separates Verfahren zu starten.
Darüber hinaus teilte die zuständige Kreisverwaltung vor vier Wochen mit, daß es bei der mit dem Anschluß der Schulen an das Glasfasernetz beauftragten 'Telekom' zu weiteren Verzögerungen kommt. Demnach kann die geplante Fertigstellung bis zum November 2021 nicht eingehalten werden, nun wird Ende Mai 2022 anvisiert. Für die Anforderungen zu Zeiten der Pandemie ist dies wohl zu spät.
Auch der Anschluß der Haushalte in den Ausbaugebieten durch drei verschiedene Anbieter ist noch in keinem Fall abgeschlossen. So gibt es in großen Teilen des ländlichen Raumes weiterhin schlechte Voraussetzungen für das digitale Lernen (Distanz-Unterricht) wie auch für Home-Office-Lösungen.
Auch im Falle der Kindergärten soll bis zum 31. Januar nur eine Notbetreuung angeboten werden, um das Kontakt-Geschehen weitestgehend zu minimieren. (cs)