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Neue Verkehrsregelungen rund um den Marktplatz mit Schwächen

Die Straße 'Im Wiedenhof' vor den Änderungen

Im der vergangenen Woche wurde die Parkregelung an der Straße 'Im Wiedenhof' im Umfeld des Neunkirchener Markplatzes geändert. Anlaß war, daß nach dem Neubau der Wohnanlage zwischen Marktplatz und Kirchstraße (ehemaliger "Luna-Park") vermehrt vor dem Haus am Rand der Straße 'Im Wiedenhof' geparkt wurde. Dadurch, so die Gemeindeverwaltung, wäre es zu gefährlichen Situationen gekommen, weil der Verkehr in Richtung Schulstraße / 'Im Immenthal' auf die linke Straßenseite in den Gegenverkehr verdrängt worden sei.

Entlang des Neubaus gilt nun ein absolutes Halteverbot

Zwischen Marktplatz (Pfarrer-Schaaf-Straße) und Kirchstraße gilt nun auf der Südseite ein Halteverbot, nur unterbrochen von einem markierten Parkplatz für Fahrer mit Behinderungen.

Im Gegenzug wurde das Halteverbot auf der Nordseite der Fahrbahn - rund um das Pfarrhaus und das Pfarrheim - aufgehoben, das bislang morgens und mittags während des hier nicht mehr vorhandenen Schulbusverkehrs galt. Die entsprechenden Verbotsschilder wurden für eine Testphase von drei Wochen verhüllt. Danach soll entschieden werden, ob die Regelung des zeitlich uneingeschränkten Parkens hier beibehalten wird.

Ob die Regelung glücklich ist, bleibt abzuwarten. Je nach Parksituation besteht auch hier die Gefahr, daß Fahrzeuge in den Bereich des Gegenverkehrs ausweichen, der durch die Rechtskurve nicht einmal einsehbar ist. Außerdem werden Fußgänger hier vermehrt auf die Fahrbahn verdrängt. Zu beobachten ist zudem, daß die Ausfahrt vom Marktplatz erschwert wird, wenn die Parkflächen gegenüber belegt sind.

Halteverbotsschilder der Nordseite vor ...
... und nach der Änderung
Rund um Pfarrhaus und Pfarrheim darf nun ganztags geparkt werden

Umgesetzt wurde nun auch die Neuregelung der von der Hauptstraße zur Südseite des Markplatzes führenden Parkstraße (wir berichteten). Um einen Rückstau beim Abbiegen von der Hauptstraße zu vermeiden, wenn gleichzeitig Gegenverkehr aus der Parkstraße auftritt, wurde diese auf dem unteren Abschnitt in eine Einbahnstraße umgewandelt. Allerdings fehlt an der schlecht einsichtigen Einmündung das blaue Einbahnstraßen-Schild (Zeichen 220-20), welches Verkehrsteilnehmern signalisiert, daß hier nicht mehr mit Gegenverkehr zu rechnen ist.

Blick von der Hauptstraße in die Parkstraße - ein blaues Einbahnstraßen-Schild fehlt

Ein solches Schild hängt erst 30 Meter oberhalb, offenbar, um den Benutzern eines privaten Parkplatzes den richtigen Weg zu weisen. Der obere Abschnitt der Parkstraße darf nämlich in beiden Richtungen befahren werden, um die anliegenden Grundstücke vom Marktplatz aus erreichen zu können. Genau aus diesem Grund ist das Schild hier allerdings falsch eingesetzt, weil es eine Einbahnstraße ausweist, wo gar keine mehr vorliegt. Daß man von den Privatparkplätzen aus nicht zur Hauptstraße fahren darf, wird ohnehin durch das rote Schild "Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267) verdeutlicht. Das blaue Schild hingegen gehört an die Einmündung in die Hauptstraße.

Die falsche Anbringung des blauen Einbahnstraßen-Schildes außerhalb der Verbotszone

Ohnehin wird das neue Durchfahrtsverbot vom Marktplatz zur Hauptstraße noch nicht allgemein befolgt. Die Macht der Gewohnheit ist offenbar größer als die Auffälligkeit des Verbotsschildes. Auf die in solchen Fällen übliche Aufstellung eines sogenannten "Papp-Polizisten" zur Verdeutlichung der Neuregelung wurde jedoch verzichtet. (cs)

 
Nachtrag vom 03.08.2016 :  Die Einbahnstraßen-Beschilderung an der Parkstraße wurde nachträglich korrigiert. Nun weist das blaue Schild an der Einmündung in die Hauptstraße auf die Verkehrsregelung hin.

 

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01. August 2016


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