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Wiederherstellung einer Wegeverbindung im Süden Neunkirchens

Eine Teil der betreffenden Wegeparzellen nahe der Drostestraße (Hintergrund)

Bereits im Dezember beriet der Bauausschuß der Gemeinde über eine wohl nur Anwohnern bekannte fußläufige Verbindung zwischen der Prälat-Lewen-Straße und der Drostestraße im Südosten Neunkirchens. Ursprünglich verband dieser Fußweg einmal die Prälat-Lewen-Straße mit dem Sackgassen-Ende des Andersenwegs.

Aufgrund von Baumaßnahmen wurde der nichtausgebaute Weg später umgelegt, so daß er seither in der Drostestraße aufmündet. Der Durchlaß verkürzt den Weg zwischen den Straßen des "Dichterviertels" und der 'Aquarena' um teils mehrere hundert Meter. Seit einigen Jahren wird die Hälfte der im Gemeindebesitz befindlichen Parzellen auch als Zufahrt für ein Mehrfamilienhaus genutzt.

Blick von der Prälat-Lewen-Straße auf die Wegeverbindung

Ein an die Gemeinde gerichteter Bürgerantrag vom Herbst hatte die Intention, die Begehbarkeit der Verbindung wiederherzustellen. Eine Liste von 30 Unterschriften zur Unterstützung der Forderung wurde erwähnt. Einige Jahre vorher sei seitens der Gemeinde zugesichert worden, sich um die Angelegenheit zu kümmern, woraufhin lediglich Sträucher beschnitten wurden. Zwischenzeitlich sei die Verbindung aber zusätzlich durch eine Stützmauer aus Pflanzringen und einen Abstellplatz von Mülltonnen blockiert.

Die Gemeindeverwaltung schlug dem Ausschuß dagegen vor, den Fußweg dauerhaft zu sperren. Die Parzellen seien nur als Grünland ohne Wegecharakter im Grundbuch verzeichnet. Würde der teils abschüssige Durchgang als Weg mit Stufen ausgestattet, so hieß es in der Sitzung, müsse die Gemeinde die Verkehrssicherheit gewährleisten, wozu auch der Winterdienst gehöre.

Sicht von der Drostestraße aus auf den unscheinbaren Weg

Weil die Gemeinde keine Mittel zur Herstellung eines Weges hat, wurde seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, Schilder mit dem Hinweis "Benutzung auf eigene Gefahr aufzustellen", den Weg aber nicht gänzlich zu sperren. Daraufhin wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, zweimal jährlich die Grünpflege zu gewährleisten, aber keine baulichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die Anwohner sollen aufgefordert werden, alle nicht genehmigten Nutzungen auf den gemeindlichen Parzellen zu entfernen. Dies betrifft die Pflanzringe und die davor abgestellten Mülltonnen, die eine Passage von Fußgängern erschweren oder unmöglich machen. (cs)

Mülltonnen und Pflanzsteine versperren derzeit den Durchgang

 

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29. Januar 2020


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