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Seit Anfang Mai weisen neue Verkehrsschilder auf geänderte Geschwindigkeits-Regeln auf der Breite Straße (Kreisstraße 16) in der Ortslage Seelscheid hin. Es wurden aber nicht nur neue Schilder montiert, sondern die zuvor geltende Beschränkung aufgeweicht. Bislang galt auf einem 600 Meter langen Abschnitt, beginnend 200 Meter unterhalb der Zeithstraße bis zur Einmündung des Kirchwegs, ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Dieser Bereich schloss die anliegende Grundschule, den katholischen Kindergarten und die 'Franziskus-Schule' ein.
Dies ist nun nicht mehr der Fall. Statt des 600 Meter umfassenden Streckenabschnitts ist die Begrenzung jetzt nur noch auf zweimal 200 Meter beschränkt. Der mittlere Teil - in Höhe des 'Bicester-Park' - ist nun ausgenommen worden. Hier darf jetzt das in Ortslagen übliche Tempo von 50 Stundenkilometern gefahren werden - trotz des benachbarten Kindergartens. Dazu später mehr.
Wie die Kreisverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Anfrage erläutert, war eine mit einem Graffito-Tag (Schriftzeichen) beschmierte Verkehrszeichen-Tafel auslösend für die Änderung. Eine Reinigung der schon sehr alten und nicht mehr reflektierenden Tafel sei nicht mehr möglich gewesen. Derartige Tafeln (nach einem früheren Landes-Verkehrsminister "Zöpel-Baum" genannt) würden jedoch nicht mehr aufgestellt.
In diesem Zusammenhang sei die gesamte Beschilderung an der Breite Straße überprüft worden. Dabei wurde festgestellt, daß nach den Einmündungen von Seitenstraßen (Arndtstraße, Uhlandstraße, Am Ehrenmal, Am Gansberg, An der Krautbitze) bislang Schilder fehlten, die die Tempobegrenzung für einbiegende Fahrzeuge wiederholten.
So sei in Abstimmung des Straßenverkehrsamtes mit der Kreispolizeibehörde und der Gemeindeverwaltung eine neue Beschilderung vorgenommen worden. Diese umfasst bei der Talfahrt nun vier runde Verbotsschilder (Tempo 30), bei der Bergauffahrt drei weitere gleichen Typs. Zusatzschilder weisen auf den Gültigkeitsbereich von jeweils 200 Metern hin. Bei der Wiederholung des Verbots variiert die Länge (100 beziehungsweise 150 Meter).
Die streckenbezogene Tempo-Beschränkung bei Schulen und Kindergärten, so die Kreisverwaltung, darf maximal 300 Meter betragen, sofern die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Und genau dies ist der Grund, warum der Kindergarten nun ausgenommen ist. Denn der Kindergarten 'Sankt Georg' ist nicht direkter Anlieger der Breite Straße, sein Zugang liegt am Josef-Lascheid-Platz. Daß dieser nur wenige Meter von der Kreisstraße entfernt liegt und die Kinder natürlich auch über deren Gehweg laufen, ist nicht maßgeblich.
Die veränderten Tempo-Bestimmungen sind aber nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich begrenzt. So gilt die Beschränkung nun nur an den Wochentagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr, wie Zusatzschilder ausweisen. Denn die Zeitspanne, so die Kreisverwaltung weiter, sei nach gesetzlichen Bestimmungen auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen zu begrenzen. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung sei der schützenswerte Schulbetrieb mit diesen Zeitvorgaben abgedeckt.
Laut Kreisverwaltung sieht die verkehrsrechtliche Anordnung daher jeweils Verkehrszeichen-Kombinationen mit der zeitlichen Beschränkung vor : "Mit einer eindeutigen, klaren Beschilderung soll die Akzeptanz der Geschwindigkeits-Beschränkungen im Bereich der beiden Schulen gesteigert werden."
Genau diese Klarheit wurde mit der nun erfolgten uneinheitlichen Beschilderung allerdings nicht erreicht. Es fällt nämlich auf, daß zwei der neuen Verbotsschilder keine Zusatzschilder mit zeitlichen Einschränkungen aufweisen. Auf entsprechende Nachfrage heißt es von der Kreisverwaltung, daß die ausgeführte Beschilderung vor Ort nochmals auf Unstimmigkeiten überprüft werden soll. Bislang wurden die Fehler jedoch nicht behoben.
Zusammengefasst lässt sich sagen, daß die Tempobegrenzung - sobald die fehlenden Schilder nachgerüstet sind - in beiden Fahrtrichtungen nur noch montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr im Umfeld der beiden Schulen gilt, im Bereich des 'Bicester-Park' und des Kindergartens jedoch nicht mehr. Zudem wurde mit der neuen Beschilderung das bisherige Überholverbot aufgehoben. Ob diese Änderungen der Verkehrssicherheit in diesem sensiblen Bereich dienlich sind, ist fraglich. (cs)