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Sogenannte Bestattungsgärten werden auf immer mehr Friedhöfen als neue Form von Ruhestätten angeboten. Dabei handelt es sich um Grabfelder, die für die Angehörigen dauerhaft pflegefrei sind. Die gärtnerische Gestaltung wird bei Erwerb der Nutzungsrechte für die gesamte Dauer der jahrzehntelangen Ruhefrist vertraglich geregelt und treuhänderisch vorausbezahlt.
Der Vorteil liegt darin, daß sich Angehörige nicht selber um die Pflege der jeweiligen Grabstätte kümmern müssen. Dies scheitert oftmals an den körperlichen Möglichkeiten der Hinterbliebenen oder am Wohnort, etwa wenn Angehörige nicht in der näheren Umgebung leben. Eine solche Bestattungsform ist bald auch erstmals in Neunkirchen verfügbar.
Dafür entsteht auf dem gemeindlichen Friedhof in Neunkirchen ein erstes Grabfeld für Urnen-Einzel- oder Urnen-Doppelgräber als Bestattungsgarten. Es ist auf dem oberen Teil des Geländes zwischen dem Eingang an der Hauptstraße und der Trauerhalle zu finden. Die Arbeiten haben Ende Februar begonnen und sollen laut Gemeindeverwaltung in Kürze abgeschlossen werden.
Nach der Fertigstellung des Areals sei die neue Bestattungsform verfügbar. Vertragspartner für die Grabpflege wird demnach die 'Rheinische Treuhandgesellschaft'. Die Friedhofssatzung und die zugehörige Gebührensatzung der Gemeinde würden entsprechend angepasst. (cs)

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- Im Frühjahr frisch bepflanzter Bestattungsgarten am Beispiel des Lohmarer Friedhofs

- Bestattungsgarten auf dem Lohmarer Friedhof im Frühsommer - (Archivfoto)










